Flandern bildet keine Ausnahme, denn bereits 2018 wurden Fahrzeuge bis 50 Tonnen in der belgischen Region Wallonien zugelassen. Die Behörden argumentieren, dass solche Gesetzesänderungen den Transport effizienter und umweltfreundlicher machen werden.
Laut dem niederländischen Verband Transport en Logistiek Nederland (TLN), müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt werden:
- ein Mindestachsabstand von 1,30 m,
- alle Achsen des Anhängers/Sattelaufliegers müssen mit Luftfederung (oder gleichwertiger Federung) ausgestattet sein,
- das Kraftfahrzeug muss mit einem adaptiven Geschwindigkeitsregler (ACC) ausgestattet sein,
- der Fahrer muss auf bestimmten Strecken einen ausreichenden Abstand (15 m) zu dem vor ihm fahrenden Fahrzeug über 3,5 t einhalten – dieser Abstand muss auch im Stau eingehalten werden,
- emissionsfreie Fahrzeuge dürfen nicht älter als 8 Jahre sein (es gilt das Datum der Erstzulassung),
- konventionelle Fahrzeuge dürfen nicht älter als 4 Jahre sein (es gilt das Datum der Erstzulassung).
Unterschied zwischen 48/50 Tonnen
Wichtig ist, dass die erwähnten 50 Tonnen nur für emissionsfreie (elektrische) Fahrzeuge erlaubt sein werden. Nach Angaben der Regierung eine bewusste Entscheidung, den Verkehr nachhaltiger und umweltfreundlicher zu gestalten. Wie TLN hinzufügt, wird ab 2031 das Gewicht von über 44 Tonnen nur noch für emissionsfreie Fahrzeuge erlaubt sein.
Die neuen Vorschriften treten am 6. Dezember 2021 in Kraft.