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Deutschland: LKW-Fahrverbote 2024 – welche Strafen drohen bei Verstößen?

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat einen Kalender mit LKW-Fahrverboten für dieses Jahr veröffentlicht.

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Das BALM hat bereits eine Liste der Feiertage im Jahr 2024 vorgelegt, an denen Fahrverbote gelten werden. Zur Erinnerung: In Deutschland gilt für LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen ganzjährig ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen von 0:00 bis 22:00 Uhr.

Nach dem diesjährigen Kalender gilt das Fahrverbot für die oben genannten Fahrzeuge an folgenden Tagen:

Datum Feiertag Wo gilt das Fahrverbot?
01. Januar 2024 Neujahr bundesweit
29. März 2024 Karfreitag bundesweit
01. April 2024 Ostermontag bundesweit
01. Mai 2024 Tag der Arbeit bundesweit
09. Mai 2024 Christi Himmelfahrt bundesweit
20. Mai 2024 Pfingstmontag bundesweit
30. Mai 2024 Fronleichnam

Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland.

Hier finden Sie die Ausnahmeregelung bei „Transitfahrten” durch NRW im Ländergrenzbereich Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen.

03. Oktober 2024 Tag der Einheit bundesweit
31. Oktober 2024 Reformationstag Nur in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Einige Ausnahmeregelungen bei Fahrten von und nach Berlin finden Sie vom Land Berlin, vom Land Brandenburg sowie einen Erlass des Landes Niedersachsen.
01. November 2024 Allerheiligen Nur in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. Hier finden Sie die Ausnahmeregelungen bei „Transitfahrten” durch NRW im Ländergrenzbereich:
Niedersachsen / Nordrhein-Westfalen
Hessen / Nordrhein-Westfalen
25. Dezember 2024 1. Weihnachtstag bundesweit
26. Dezember 2024 2. Weihnachtstag bundesweit

Geldstrafen für Verstöße gegen das Verbot

Nach dem so genannten Bußgeldkatalog 2024 werden in Deutschland Verstöße gegen Verkehrsverbote wie folgt geahndet:

Verstoß Geldstrafe
Unerlaubtes Fahren an einem Sonntag oder Feiertag (Strafe für den Fahrer) 120 Euro
Wenn der Fahrzeughalter das unerlaubte Fahren an einem Sonn- oder Feiertag angeordnet oder erlaubt hat (Strafe für den Fahrzeughalter/Fahrzeugführer) 570 Euro
Verstoß gegen das Samstagsfahrverbot 25 Euro
Samstagsfahrverbot: wenn der Fahrer das Fahrzeug in den Stunden des Fahrverbots mehr als 15 Minuten gefahren hat 60 Euro
Samstagsfahrverbot für den Fahrzeughalter/Transporteur, wenn der Fahrer den LKW während der Fahrverbotszeiten mehr als 15 Minuten gefahren hat 150 Euro

Die Einschränkungen gelten nicht für alle

Bestimmte Lastkraftwagen sind von den gesetzlichen Sonn- und Feiertagsverboten in Deutschland ausgenommen. Dies sind die Fahrzeuge, die folgende Transporte umsetzen:

  • kombinierter Güterverkehr (Straße-Schiene) vom Absender zum nächstgelegenen Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern;
  • kombinierter Güterverkehr (Hafen und Straße) zwischen dem Be- und Entladeort und einem Hafen im Umkreis von 150 Kilometern (Ankunft und Abfahrt);
  • die Beförderung folgender Güter und damit zusammenhängende Leerfahrten: frische Milch und frische Milcherzeugnisse, frisches Fleisch und frische Fleischerzeugnisse, frischer Fisch, frischer Fisch und frische Fischerzeugnisse, frisches Obst und Gemüse.

Weitere LKW-Fahrverbote in Europa:

Italien: LKW-Fahrverbote 2024

LKW-Verkehr: Österreich verhängt zusätzliches LKW-Fahrverbot, Frankreich streikt


 

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