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Die spanische Guardia Civil warnt: Wenn Sie eines dieser Geräte besitzen, rechnen Sie mit einem beträchtlichen Strafzettel

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In Spanien ist der Einsatz von Radardetektoren und Störsendern verboten. Die Guardia Civil warnt vor hohen Geldstrafen für Verstöβe gegen dieses Verbot

Übermäßige Geschwindigkeit ist der Grund für viele Verkehrsunfälle, bei denen jedes Jahr Tausende von Menschen in Europa sterben. Radarkameras sind eines der effektivsten Werkzeuge zur Bekämpfung von Straßenpiraten. Es gibt jedoch viele rasende Fahrer, die versuchen, sie mit Geräten zu überlisten, die ihren Betrieb erkennen oder stören. Es ist von Detektoren und Radarstörsender die Rede, die in vielen EU-Ländern illegal sind und deren Verwendung strafbar ist.

Hohe Bußgelder in Spanien

Anfang Mai alarmierte die spanische Guardia Civil in einem Post im sozialen Netzwerk Twitter, dass die Nutzung der beiden oben genannten Geräte streng bestraft wird.

Störsendern 2

Bei Verwendung eines Radarwarnsystems droht ein Buβgeld in Höhe von 200 Euro und 3 Strafpunkte. Wenn ein Fahrer mit einem Störsender erwischt wird, wird er jedoch sogar 6.000 Euro zahlen müssen und er wird mit 6 Strafpunkten belastet.

Vorschriften in Deutschland

Wenn es um Radardektoren geht, ist das Gesetz in Deutschland detaillierter und gleichzeitig weniger eindeutig. Gemäß § 23 Abs. Nach § 1b der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist der Einsatz von Detektoren, Navigation und mobilen Anwendungen zur Radarerkennung verboten. Einem Fahrer, der auf frischer Tat ertappt wird, drohen ein 75-Euro-Strafzettel (ca. 320 Zloty) und 4 Strafpunkte. Frische Tat bedeutet die Verwendung eines Detektors, Navigation oder der genannten Anwendung während der Fahrt.

Trotzdem kann man sowohl die Anwendung als auch die Navigation im Auto besitzen, allerdings darf die Funktion der Radardetektion nur vor dem Antritt der Reise genutzt werden – lesen wir im deutschen Bußgeldkatalog. Es ist jedoch illegal, einen Radardetektor während der Fahrt dabei zu haben.

Geräte dieses Typs können sich auch nicht in einem Auto in Dänemark, Luxemburg, Norwegen, Österreich und Polen befinden. In der Schweiz ist es nicht nur verboten, einen Detektor mitzunehmen, sondern ein solches überhaupt zu bezitzen.

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