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Foto: Manuel Alvarez/Pixabay

Gescheiterte Verkehrsreform: Keine Tempo-30-Zonen, Ladezonen-Schilder und weitere Verbote

Keine Mehrheit für Verkehrsreform - die vorgelegte Novelle des Straßenverkehrsgesetztes (StVG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vom Bundesrat abgelehnt. Folglich wurden mehrere Änderungen, die in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen werden sollten, vorerst auf Eis gelegt.

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Der Bundesrat hat am 24. November 2023 die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Straßenverkehrsgesetztes abgelehnt.

Das verhindert die Einführung u.a. von weiteren Tempo-30-Zonen, zudem kann das Abschaltverbot von Notbremsassistenten für LKW über 3,5 Tonnen nicht durchgesetzt werden und es wird vorerst auch kein einheitliches Ladezonen-Schild geben, das die KEP-Branche schon seit langem fordert und dem der Bundestag bereits zustimmte.

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit der Länderkammer über Kompromisse zu verhandeln.

Bundesrat vertut Chance für Klimaschutz und besseren Lieferverkehr

Die Entscheidung über die Nicht-Einführung des geforderten Verkehrszeichens ‚Ladebereich‘ zieht Kritik nach sich.

Wir bedauern es sehr, dass der Bundesrat heute die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes nicht beschlossen hat. Damit fehlt auch die Rechtsgrundlage für die Änderung der Straßenverkehrsordnung und die Einführung des von uns lange geforderten Verkehrszeichens ,Ladebereich’. Leider hat der Bundesrat mit seiner Blockade verhindert, dass das Verkehrsrecht modernisiert wird. Er hat sich dagegen entschieden, für den gesamten Lieferverkehr verbesserte Bedingungen zu schaffen. Auch dem Klimaschutz haben die Länder einen Bärendienst erwiesen, denn Ladebereiche haben das Potenzial, Emissionen im Stadtverkehr drastisch zu senken. Es ist völlig unverständlich, dass man sich einerseits über Zweite-Reihe-Parker aufregt, sich aber andererseits Maßnahmen versperrt, die genau dieses Problem eindämmen würden. Das ist Politik, die niemandem hilft – weder den Verkehrsteilnehmenden noch den Paketzustellerinnen und -zustellern“, erklärte Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK in einem Statement vom 24. November.

 

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