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Kampf um das Mobilitätspaket geht weiter

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Die Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und den Verhandlungsführern des finnischen Ratsvorsitzes über das Mobilitätspaket wurde vor einigen Tagen von den Abgeordneten des Verkehrsausschusses gebilligt. Leider wurden die Ende letzten Jahres ausgehandelten Festlegungen von der Mehrheit der im Ausschuss sitzenden Abgeordneten gebilligt.

Die Abgeordneten haben in drei Abstimmungen Vereinbarungen gebilligt, die nicht nur für Transportunternehmen nicht von Vorteil sind, sondern auf lange Sicht weitreichende Konsequenzen für die gesamte EU-Wirtschaft haben könnten. Es handelt sich hierbei um Vorschriften handelt, die die Interessen der westlichen Gewerkschaften schützen und die Zahl der Leerfahrten und damit auch die CO2-Emissionen erhöhen. Und letzteres ist eindeutig  gegen die Bemühungen der EU, eine grüne, klimaneutrale Wirtschaft aufzubauen, was die Europäische Kommission kürzlich betont hatte.

Die Kommission äußerte Vorbehalte gegen die derzeitige Form des Mobilitätspakets und kündigte eine Analyse seiner Auswirkungen an. Kritikpunkt ist in erster Linie die obligatorische Rückkehr von LKW alle acht Wochen ins Zulassungsland.

Leider waren die Befürworter der drei Abkommen, aus denen sich das Mobilitätspaket zusammensetzt, leider in der Mehrheit. Und so wurde die  Vereinbarung über die Entsendung von Fahrern mit 27 Stimmen  angenommen – 22 waren dagegen und 0 haben sich enthalten.

Die Bestimmungen zur Ruhezeit der Fahrer wurde von 27 Abgeordneten befürwortet. Das Abkommen über den Zugang zum Markt und Kabotage wurde von 32 EU-Abgeordneten  gebilligt.

 

Der Kampf ist noch nicht vorbei

Damit das Mobilitätspaket zu einem verbindlichen Gesetz wird, muss es noch von den EU-Ministern und dann vom gesamten Europäischen Parlament während der Plenarsitzung gebilligt werden. Die Sitzung bietet Gelegenheit für einen weiteren Versuch, die für die Transportbranche ungünstigen Vorschriften zu ändern.

Sobald das Mobilitätspaket das gesamte Gesetzgebungsverfahren durchlaufen hat, gilt es nicht sofort, sondern 18 Monate nach Inkrafttreten, jedoch mit einigen Ausnahmen. Die Bestimmungen zur Ruhezeit, einschließlich der Rückgabe der Fahrer, gelten 20 Tage nach Veröffentlichung. Andere, zum Beispiel hinsichtlich der Vorschriften für die Entsendung von Fahrern und LKW in das Zulassungsland alle 8 Wochen, gelten 18 Monate nach Inkrafttreten.

Foto: Twitter/Gabriela Karol-Vdb

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