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LKW-Fahrer erhielten eine Entschädigung von mehr als 100.000 Euro

Eine Kraftfahrergruppe von Guinness-LKW in Irland, die 2019 wegen außerplanmäßiger Lieferungen entlassen wurden, hat von ihrem Arbeitgeber eine Entschädigung in sechsstelliger Höhe erhalten. Das Gericht entschied, dass ihr Handeln kein grobes Fehlverhalten war.

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Mitarbeiter eines Guinness-Subunternehmers, die vor vier Jahren fristlos entlassen wurden, weil sie „außerplanmäßig und undokumentiert” Faßbier an Dubliner Pubs geliefert hatten, haben vor Gericht eine Entschädigung erhalten. Sie erhalten insgesamt 114.000 Euro, berichtet “The Irish Independent“.

Der Subunternehmer der Brauerei, Shannon Warehousing and Transport Ltd, der unter dem Namen STL Logistics firmiert, hat seinen Mitarbeitern grobes Fehlverhalten im Zusammenhang mit sogenannten „außerplanmäßigen und nicht dokumentierten Lieferungen von Diageo-Erzeugnissen, einem der weltweit größte Spirituosenhersteller”an Pubs im Jahr 2019 vorgeworfen.

Laut den Fahrern handelte es sich bei den „außerplanmäßigen Lieferungen” um den Transport von Fässern zwischen den Lokalen auf ihren Routen als Teil ihres Kundendienstes. Sie behaupteten, dass die Bestellung von Nachschub und die Rückgabe von Ersatzfässern bei den Kneipenbesitzern seit Jahren eine gängige Praxis sei.

Die Manager, die die Fahrer vor ihrer Entlassung befragten, erkundigten sich nach Details, an die sich die Fahrer nicht erinnern konnten, was ihr Anwalt mit der routinemäßigen Arbeitsweise begründete.

Nach einer Reihe von Ermittlungsgesprächen und Disziplinaranhörungen wurden 11 Kraftfahrer im Juli 2019 entlassen und ihre Berufungen wurden anschließend abgelehnt.

Allerdings entschied die Arbeitsrechtliche Kommission WRC (Judicial Workplace Relations Commission) letzte Woche gegen 11 Beschäftigte. Richter Andrew Heavey befand, dass das Verhalten der Fahrer kein grobes Fehlverhalten war.

Der Richter vertrat die Ansicht, dass die Entlassung der Fahrer unter den gegebenen Umständen keine „verhältnismäßige” Strafe darstellte, und verwies auf eine von anderen Arbeitnehmern unterzeichnete Petition, „die bestätigt, dass der Austausch (von Fässern – Anm. d. Red.) seit vielen Jahren stattfindet”. Der Richter stellte auch fest, dass das Unternehmen durch diese Maßnahmen keinen finanziellen Verlust erlitten hat.

Dementsprechend sprach der Richter den 11 an der Verhandlung beteiligten Fahrern zwischen 2.320 und 21.000 Euro Schadenersatz nach dem Gesetz über unfaire Entlassungen aus dem Jahr 1977 zu.

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