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Urteil: LKW-Fahrer wegen Tacho-Fehlern angeklagt

In einem umstrittenen Fall von Fahrtenschreiberfehlern, für den ein LKW-Fahrer sanktioniert wurde, wurde nun ein Urteil gefällt. Der Fall kostete den 69-jährigen Berufskraftfahrer viele Nerven und reichlich Frust.

Lesezeit 3 Min.

Im April dieses Jahres stand Per Jørgensen, ein dänischer LKW-Fahrer, in Roskilde vor Gericht. Ihm wurden drei „Unterschriftsfehler” in den Fahrtenschreiberdaten vorgeworfen, die der LKW-Fahrer bei einer Kontrolle in seinem Unternehmen an die dänische Verkehrsbehörde Færdselsstyrelsen (das Pendant zum deutschen BALM) übermittelt hatte.

Am vergangenen Freitag wurde der Angeklagte nach eingehender Prüfung durch den Richter und die Staatsanwaltschaft freigesprochen.


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Obwohl die dänische Verkehrsbehörde auf der Schuld des Fahrers beharrte, enthielt die Akte doch so viele Beweise, die für den LKW-Fahrer sprachen, dass die Staatsanwaltschaft die Verurteilung von Per Jørgensen als „zweifelhaft” einstufte und ihn somit von der Anklage freisprach.

Hintergrund der ganzen Angelegenheit

Der Fall geht auf den Januar 2020 zurück, als ein Däne von der Færdselsstyrelsen zur Kontrolle des Unternehmens vorgeladen wurde. Es gab einen sogenannten „Unterschriftsfehler” in den Daten, die für drei Tage übermittelt wurden – was eine Geldstrafe von jeweils 6.000 DKK (ca. 805 Euro) bedeutet. Der Fahrer wurde daher zu einer Geldstrafe von insgesamt 18.000 DKK (ca. 2.400 Euro) verurteilt.

Es handelte sich dabei um eine digitale Form der Unterschrift, mit der die Lenk-/Ruhezeitdaten des Fahrtenschreibers „gesichert” werden, und wenn in den heruntergeladenen Daten ein Unterschriftsfehler aufgezeichnet wird, könnte dies bedeuten, dass sie manipuliert wurden. Da der Lkw-Fahrer jedoch keine Schuld auf sich geladen hatte, beschloss er, dies zu beweisen.

Es stellte sich heraus, dass der Fahrtenschreiber in seinem Fahrzeug, ein Modell von Stoneridge, nicht richtig funktionierte.

Das Problem? Fehlerhafte Software

Zunächst ging der Däne in eine Werkstatt, wo kein Fehler am Gerät gefunden wurde. Bald stellte er jedoch fest, dass die Fehler auf Softwareprobleme zurückzuführen waren.

Stoneridge meldete solche Probleme bei der Serie SE5000 7.4 im September 2012 an seine Kunden und Dienste. Dieses Argument überzeugte das Gericht schließlich, den Fahrer freizusprechen.

Ich bin zufrieden, dass es am Ende eine Form von Gerechtigkeit für den durchnittlichen Bürger gegenüber dem System gibt. Aber ich bin traurig, dass ich vor Gericht stehen musste, weil ich etwas getan habe, worauf ich keinen Einfluss hatte und was ich nicht verhindern konnte”, gab Per Jørgensen in einem Interview mit dem dänischen Verkehrsportal Lastbil Magasinet zu.

Dabei betonte er, dass er nur freigesprochen wurde, weil er hartnäckig war und sich die Beweise selbst beschaffen konnte, die das Problem des Fahrtenschreibers deutlich machten.

Und niemand ist für den Fehler verantwortlich, weder der Hersteller noch die Werkstatt, die sich einschalten wollte. Ich musste mich selbst darum kümmern und habe schließlich gewonnen, aber wer weiß, wie viele andere Spediteure und Fahrer in ähnlichen Fällen einfach den Kopf in den Sand gesteckt und ein Bußgeld bezahlt haben”, so der Trucker.

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