TransInfo

Foto: Michelin

Winterreifen- und Schneekettenvorschriften in Deutschland und im Ausland

Wer Strecken ins Ausland fährt, sollte sich frühzeitig auf die Wintersaison vorbereiten, denn in manchen EU-Länder gelten recht unterschiedliche Vorschriften bzgl. der Bereifung und der Anwendung von Schneeketten.

Lesezeit 4 Min.

Unabhängig von der Witterung gilt ab 1.November in Österreich eine Winterreifenpflicht für LKW über 3,5 t. Im Zeitraum vom 1. November bis 15. April dürfen Fahrer ein schweres Nutzfahrzeug zur Güterbeförderung der Fahrzeugklassen N2 und N3 nur dann fahren, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen – Schnee- und Matschreifen – angebracht sind.

Auch Deutschland und Spanien haben hingegen spezielle Vorschriften für die Winterbereifung festgelegt. Frankreich hat seine Anforderungen für die Winterausstattung für 2021 verschärft, ähnlich wie Norwegen.

Winterreifenvorschriften

  • Deutschland: Bei winterlichen Bedingungen müssen Fahrzeuge > 3,5 t Gesamtgewicht mit Reifen, die ein 3PMSF-Symbol tragen, an den Radpositionen der permanent angetriebenen Achsen und der vorderen Lenkachsen ausgestattet sein. Nur M+S-Reifen, die vor dem 1. Januar 2018 produziert wurden, werden bis zum 30. September 2024 als geeignete Winterausrüstung akzeptiert.
  • Finnland: Winterreifenpflicht vom 1. November bis 31. März bei winterlichen Bedingungen; auf nicht lenkenden Antriebsachsen 3PMSF-, POR- oder Spikereifen. M+S-Reifen werden bis 30.11.2024 akzeptiert. Die Mindestprofiltiefe beträgt für die Antriebsachse 5 mm und für alle anderen Achsen 3 mm
  • Frankreich: Auf Straßen mit der Beschilderung B26 und/oder B58, ist für Fahrzeuge eine Winterausrüstung vorgeschrieben. Die folgenden Änderungen gelten ab 2021: Vom 1. November bis 31. März müssen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht >3,5 t mit 3PMSF-Reifen ausgestattet (mindestens zwei 3PMSF-Reifen auf einer Lenkachse und mindestens zwei 3PMSF-Reifen auf einer Antriebsachse) oder Schneeketten auf der Antriebsachse montiert sein. Bis 1. November 2024 werden auch Reifen als Winterausrüstung akzeptiert, die entweder die 3PMSF- oder die M+SKennzeichnung aufweisen.
  • Norwegen: Fahrzeuge mit >3,5 t Gesamtgewicht müssen vom 15. November bis 31. März mit Winterreifen ausgerüstet sein. 3PMSFReifen auf der Antriebsachse und der vorderen Lenkachse, M+S-Reifen oder 3PMSFReifen auf frei rollenden Achsen. Abhängig von der Region müssen die Reifen während der Wintersaison eine Mindestprofiltiefe von 5 mm aufweisen. Südnorwegen: zwischen dem 1. November und dem ersten Montag nach Ostern. Nordnorwegen: zwischen dem 16. Oktober und dem 30. April.
  • Österreich: Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. April. Bei Missachtung drohen Führerscheinentzug und hohe Bußgelder in Höhe von 35 bis 5.000 Euro. Fahrzeuge >3,5 t hzG müssen Reifen mit M+S-Kennzeichnung und/oder mit Alpine-Symbol (3PMSF) zumindest an einer Antriebsachse mit mind. 6 mm Profiltiefe (diagonal) und mind. 5 mm Profiltiefe (radial) aufweisen. Für Busse (M2, M3) gilt die Winterreifenpflicht vom 1. November bis 15. März.
  • Spanien: Winterreifen mit einer Mindestprofiltiefe von 4 mm sind für hoch gelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87) verpflichtend. Fahrzeuge > 7,5 t hzG sind auf diesen Straßen nicht zugelassen. Einschränkungen gelten auch für Fahrzeuge mit geringerem Gewicht, Verkehr wird nur für wesentliche Verkehrsdienste zugelassen.

Schneekettenvorschriften

  • Deutschland: Schneeketten bei entsprechender Beschilderung erlaubt. Spikereifen verboten. Ausnahme: Strecke über das Kleine Deutsche Eck.
  • Finnland: Schneeketten nur auf schnee- und eisbedeckten Straßen erlaubt.
  • Frankreich: Schneekettennutzung, wenn durch Beschilderung darauf hingewiesen wird.
  • Norwegen: Mitführpflicht von Schneeketten für Fahrzeuge > 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht im Zeitraum, wenn auch die Verwendung von Spikereifen erlaubt ist. Ein Lkw mit Trailer/ Anhänger muss 7 Schneeketten mitführen.
  • Österreich: Mitführplicht vom 1. November bis 15. April für mindestens zwei Antriebsräder. Ausnahmen gelten für Busse im Linienverkehr. Nutzung auf schnee- und eisbedeckter Straße.
  • Spanien: Hoch gelegene Gebirgsstraßen im roten Level (15/TV-87): Schneeketten an Motorwagen zwischen 3,5 t und 7,5 t und Busse, wenn keine Winterreifen montiert sind.

Eine vollständige Liste aller EU-Vorschriften zur Winterausrüstung bei Lkw und Bussen für die Wintersaison 2021/2022 hat Continental zusammengefasst.

Tags