In Frankreich treten ab dem 1. November 2021 neue Vorschriften für LKW-Winterreifen in Kraft. Die Vorschriften gelten in Bergregionen und für LKW ab einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Lastkraftwagen ohne Anhänger oder Sattelauflieger, einschließlich solcher mit einem zulässigen Gesamtgewicht von weniger als 3,5 Tonnen, müssen mindestens zwei Schneeketten haben, die an den Antriebsachsen angebracht werden können.
Alternativ kann die Anschaffung von Schneeketten durch die Montage von vier Winterreifen auf zwei Antriebsachsen und zwei Lenkachsen ersetzt werden. Wenn der LKW jedoch einen Anhänger oder Sattelauflieger zieht, sind Schneeketten unbedingt erforderlich, auch wenn Winterreifen angebracht sind.
Die neuen Vorschriften gelten vom 1. November bis zum 31. März in französischen Bergregionen. Die Liste dieser Regionen wird nach Rücksprache mit den betroffenen Kommunalvertretern erstellt.
Beim Kauf von Winterreifen empfehlen wir die Winterreifenverordung in Deutschland unter Betracht zu nehmen, die ab Oktober 2024 gelten wird. Diese schreibt vor, dass als Winterreifen, im Sinne der neuen Vorschrift nur Reifen mit dem Symbol eines Berges mit Schneeflocke gelten, dem 3PMSF-Symbol (Three Peak Mountain Snow Flake). Reifen mit M+S-Kennzeichnung (Mud and Snow) und einem Herstellungsdatum bis Ende 2017 werden im Rahmen einer Übergangsfrist bis zum 30.9.2024 als Winterreifen anerkannt. Danach müssen Winterreifen grundsätzlich das Schneeflockensymbol tragen.