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Quelle: Adobestock / Björn Wylezich

Die CO2-Maut für LKW kommt in weiteren EU-Ländern

Nach bereits angekündigten Änderungen setzten weitere EU-Mitgliedstaaten die EU-Wegekostenrichtlinie in nationales Recht um. Nach Deutschland und Österreich folgen nun auch Tschechien, Frankreich und Schweden.

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Die EU hat sich ein ehrgeiziges Ziel gesetzt den CO2-Ausstoß im Straßenverkehr bis 2030 um 30 Prozent zu reduzieren. Die beschlossene EU-Wegekostenrichtlinie verpflichtet alle EU-Länder, ihre nationalen Mautgebühren bis zum 25. März 2024 anzupassen und in nationales Recht umzusetzen. Deutschland und Österreich sind Vorreiter, nun folgen weitere EU-Mitgliedstaaten.

Tschechien mit fünf Emissionsklassen

Ab 1. März 2024 wird in Tschechien eine CO2-Emissionskomponente bei der Maut eingeführt, die nach der Höhe der CO2-Emissionen berechnet wird. Mit der Änderung  werden im Mautsystem fünf CO2-Emissionsklassen eingeführt. Die höchsten Gebühren werden für die CO2-Emissionsklasse 1 erhoben, während die CO2-Emissionsklasse 5 die günstigste ist und für emissionsfreie Fahrzeuge gedacht ist. Die Einstufung richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs.

Nach Angaben des Mautbetreibers Myto Cz, werden vorerst alle Fahrzeuge in die CO2-Emissionsklasse 1 eingestuft, zu der schätzungsweise mehr als 90 Prozent der Fahrzeuge gehören. Weiter heißt es, dass Fahrzeughaltern mit einem Erstzulassungsdatum nach dem 1. Juli 2019 empfohlen wird, im CO2-Emissionsklassen-Finder des Mautbetreibers zu prüfen, ob sie in eine niedrigere CO2-Emissionsklasse eingestuft werden.

Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum vor dem 1. Juli 2019 und alle Fahrzeuge der Klassen M2 und M3 (Busse) kommen nicht für die höhere CO2-Emissionsklasse (2-5) in Frage. Ihre Halter müssen keine Maßnahmen ergreifen, mit Ausnahme von emissionsfreien Fahrzeugen, da diese in die CO2-Emissionsklasse 5 fallen.

Frankreich mit überraschendem Timing

Ende letzten Jahres veröffentlichte die französische Regierung die Verordnung Nr. 2023-1207 über die Staffelung der Mautgebühren für Fahrzeuge des Güterkraftverkehrs (…) gemäß ihren CO2-Emissionen und die Erhöhung dieser Mautgebühren aufgrund der Luftverschmutzung durch den Verkehr. Die Maßnahme gilt für Fahrzeuge des Güter- und Personenverkehrs mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen.

Die Gebühren „richten sich nach der Emissionsklasse des Fahrzeugs. Der Umfang dieser Staffelung wird durch die im Konzessionsvertrag beigefügte Spezifikation (für Autobahnen – Anm. d. Red.) bestimmt”, heißt es in dem im französischen Amtsblatt veröffentlichten Erlass, in dem auch die Höhe der Gebühren für jede Emissionsklasse festgelegt werden.


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Überraschend ist jedoch, dass die CO2-Maut erst dann zum Tragen kommen kann, wenn die derzeitigen Lizenzvereinbarungen für die Autobahnen auslaufen. Dies wiederum wird erst im Jahr 2031 und darüber hinaus der Fall sein. Denn die aktuellen Rahmenverträge, die mehr als 90 Prozent der Autobahnkonzessionen abdecken, laufen erst zwischen 2031 und 2036 aus.

Schweden mit höherer Maut ab Mai 2024

Mit dem vorgeschlagenen Gesetzentwurf Schwedens werden zwei neue Gesetze eingeführt: „Das Gesetz über die Erhebung von Straßeninfrastrukturgebühren” und das Gesetz über die Emissionsklassen für schwere Nutzfahrzeuge”. Sie führen neue Regeln für die Berechnung, Differenzierung und Erhebung von Gebühren ein, die sowohl auf der Infrastrukturnutzung als auch auf externen Kosten wie Luftverschmutzung und Lärm basieren, demnach werden schwere Nutzfahrzeuge nach ihrem CO2-Ausstoß eingestuft.

Schweden hofft dank der höheren Einnahmen, Investitionen in umweltfreundlichere Technologien zu fördern und die Emissionen insgesamt zu senken.

Obwohl die Änderungen am 1. Mai dieses Jahres in Kraft treten, werden die Bestimmungen zu den volumenabhängigen Gebühren ab 1. Januar 2026 greifen, während die Bestimmungen zu den Infrastrukturgebühren ab 25. März 2026 gelten werden.

Zusammenarbeit: Agnieszka-Kulikowska Wielgus

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