TransInfo

Foto: AdobeStock_Racle Fotodesign

Toter Winkel: Das ist zu beachten

Toter-Winkel-Unfälle an Kreuzung und Einmündungen, bei denen es zu Kollisionen zwischen LKW und Radfahrenden kommt, gehen leider mit einiger Regelmäßigkeit durch die Medien. Häufig werden dabei Radfahrende schwer verletzt oder gar getötet. Wie vermeidet man die Gefahr und was sollten Verkehrsteilnehmer -Polizeiinspektion Diepholz fasst das Thema zusammen.

Lesezeit 3 Min.
|

28.07.2023

Sowohl auf europäischer Ebene als auch durch nationale Gesetzgebung hat es verschiedene Maßnahmen mit dem Ziel gegeben, derartige Unfälle zu verhindern. Für Neufahrzeuge werden ab dem kommenden Jahr technische Maßnahmen Pflicht, die den Bereich des „toten Winkels” überwachen und den LKW-Fahrer warnen sollen. Freiwillig haben diese Systeme bereits einige Fahrzeugbesitzer eingebaut. Auch an Kreuzungen fest installierte Spiegel können LKW-Fahrende unterstützen.

Nicht zuletzt sind auch Radfahrende in der Pflicht, das Verkehrsgeschehen aufmerksam zu beobachten und den Bereich des toten Winkels zu meiden. Eine weitere Maßnahme hat der Gesetzgeber damit ergriffen, dass seit April 2020 mit schweren LKW nur noch mit Schrittgeschwindigkeit rechts abgebogen werden darf, wenn Konflikte mit Radfahrenden oder zu Fuß Gehenden möglich sind. Auch bei den genannten Unfällen im Landkreis Diepholz hat die Geschwindigkeit der schweren Fahrzeuge eine Rolle gespielt.

Gezielte Kontrollen der Polizei

Vor diesem Hintergrund hat die Polizei in den letzten Wochen gezielte Kontrollen an ehemaligen Unfallstellen durchgeführt. Jeweils vormittags, also in Zeiten, zu denen sich die Unfälle ereignet haben, wurden gezielt LKW angehalten, die offensichtlich beim Abbiegen zu schnell unterwegs waren. Mit den Daten des Fahrtenschreibers können die Beamten die genaue Geschwindigkeit ermitteln.


Lesen Sie auch:

Totwinkel-Assistent wird in Mailand zur Pflicht

Diese Assistenzsysteme sind bald Pflicht für LKW


Als Schrittgeschwindigkeit ist damit nicht unbedingt eine Geschwindigkeit zwischen 4 und 7 km/h gemeint. Eine Geschwindigkeit von 15 km/h kann von LKW-Fahrern subjektiv als Schrittgeschwindigkeit wahrgenommen werden. Aktuelle Rechtsprechung fordert jedenfalls eine Geschwindigkeit „zwischen 10 und deutlich weniger als 20 km/h”. Die darf dann während des gesamten Abbiegevorgangs nicht überschritten werden.

Bei den Kontrollen mussten die Beamten leider feststellen, dass die Schrittgeschwindigkeit fast immer überschritten worden ist. Langsamer als 15 km/h war praktisch keines der kontrollierten Fahrzeuge unterwegs, allgemein wird während der Kurvenfahrt zu früh wieder beschleunigt.

Geldbußen und Punkte im Fahreignungsregister

Die Konsequenzen sind laut Bußgeld-Katalog eine Geldbuße in Höhe von 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungs-Register, der mindestens zweieinhalb Jahre bestehen bleibt. Insgesamt wurde dieser spezielle Fehler beim Abbiegen bei annähernd zwanzig Fahrern festgestellt und zur Anzeige gebracht. Weitere gezielte Kontrollen werden an verschiedenen kritischen Punkten im Landkreis in den nächsten Monaten folgen.

Tags