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A2 in Sachsen-Anhalt: Lkw dürfen bei Stau nicht mehr über Nebenstraßen ausweichen

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Für den Schwerverkehr auf der A2 westlich von Magdeburg gilt seit dem 1. September eine neue Stau-Regel. Lkw über 7,5 Tonnen dürfen an fünf Anschlussstellen im Landkreis Börde bestimmte Landes- und Kreisstraßen nicht mehr zur Umfahrung eines Rückstaus nutzen. Die Beschränkung soll bis zum Ende der laufenden A2-Baustelle Mitte Dezember gelten. Offizielle Bedarfsumleitungen bleiben davon ausgenommen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Auf einem stark vom Güterverkehr belasteten Abschnitt der A2 in Sachsen-Anhalt wird der staubedingte Ausweichverkehr von Lkw eingeschränkt. Seit Dienstag, 1. September, dürfen Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen bei einem Rückstau bestimmte Straßen im Landkreis Börde nicht mehr als alternative Route nutzen.

Nach Angaben des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt gilt die Regelung im Umfeld der A2-Anschlussstellen Alleringersleben, Eilsleben, Bornstedt, Irxleben sowie Magdeburg-Kannenstieg/Ebendorf. Betroffen sind konkret festgelegte Abschnitte von Landes- und Kreisstraßen.

Verbot gilt nur bei Stau auf der A2

Die Regelung ist kein allgemeines Lkw-Durchfahrtsverbot für die umliegenden Orte. Sie greift dann, wenn die A2 überlastet ist und Schwerverkehr zur Stauumfahrung auf das nachgeordnete Straßennetz ausweicht.

Sachsen-Anhalts Verkehrsministerin Lydia Hüskens erklärte dazu:

Die neue Regelung greift gezielt dann, wenn die Autobahn tatsächlich überlastet ist und richtet sich nur gegen den dadurch entstehenden Ausweichverkehr.“

Die ausgewiesenen Autobahnbedarfsumleitungen bleiben grundsätzlich nutzbar. Bei größeren Störungen, Vollsperrungen oder anderen besonderen Verkehrslagen kann zudem die Polizei den Verkehr gezielt von der Autobahn ableiten. Polizeiliche Anweisungen haben in diesen Fällen Vorrang.

An den fünf betroffenen Anschlussstellen soll bereits auf die Beschränkung hingewiesen werden. Nach Angaben des Landes hat die Autobahn GmbH zugesagt, dafür entsprechende Hinweistafeln aufzustellen.

Baustelle zwischen Bornstedt und Alleringersleben ist der Auslöser

Hintergrund sind die seit März laufenden Bauarbeiten auf der A2 zwischen Bornstedt und Alleringersleben. Im Baustellenbereich kommt es nach Angaben des Infrastrukturministeriums regelmäßig zu Staus. Fahrzeuge weichen deshalb auf das umliegende Straßennetz aus – teilweise weit über die offiziell ausgeschilderten Bedarfsumleitungen hinaus.

Der Landkreis Börde berichtet infolge dieses Verkehrs von erheblichen Belastungen in den betroffenen Gemeinden. Landrat Martin Stichnoth nennt unter anderem Gefahren für Fußgänger und Radfahrer, Behinderungen für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie Schäden an Straßen und Nebenanlagen.

Die neue Anordnung soll deshalb insbesondere den Schwerverkehr davon abhalten, bei Rückstau eigenständig durch die umliegenden Orte auszuweichen.

Rund 22.300 Schwerfahrzeuge pro Tag

Wie bedeutend der Abschnitt für den Güterverkehr ist, zeigen die Verkehrszahlen des Landes. Zwischen den Anschlussstellen Bornstedt und Irxleben sind täglich rund 74.500 Fahrzeuge unterwegs.

Davon entfallen nach Angaben des Ministeriums etwa 22.300 auf den Schwerverkehr. Das entspricht einem Anteil von rund 30 Prozent.

Die A2 ist eine der wichtigsten Ost-West-Verbindungen des deutschen und internationalen Straßengüterverkehrs. Der betroffene Abschnitt liegt westlich von Magdeburg auf der Achse zwischen Berlin beziehungsweise Polen und Hannover sowie dem Ruhrgebiet. Damit treffen die Einschränkungen nicht nur regionale Verkehre, sondern auch zahlreiche Fern- und Transittransporte.

Regelung soll Mitte Dezember enden

Die Durchfahrtsbeschränkung ist unmittelbar an die Baustelle zwischen Bornstedt und Alleringersleben gekoppelt. Nach derzeitiger Planung sollen die Arbeiten Mitte Dezember 2026 abgeschlossen werden. Dann wird auch die verkehrsbehördliche Anordnung unwirksam.

Anschließend will Sachsen-Anhalt auswerten, wie sich die Maßnahme auf Verkehrssicherheit, Verkehrsaufkommen und die Situation in den angrenzenden Ortschaften ausgewirkt hat. Die Ergebnisse sollen nach Angaben des Ministeriums auch bei der Verkehrsorganisation zukünftiger Autobahnbaustellen berücksichtigt werden.

Sachsen-Anhalt ist mit solchen Eingriffen in den Ausweichverkehr nicht allein. Vergleichbare, allerdings anders ausgestaltete Regelungen gibt es bereits in Bayern.

Im Landkreis Rosenheim sind seit August 2025 bei Stau auf der A8 bestimmte nachgeordnete Straßen freitags, samstags, sonntags und an bayerischen Feiertagen für den reinen Ausweichverkehr gesperrt. Die Regelung gilt dort nicht ausschließlich für Lkw. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen sieht der Bußgeldkatalog bei Verstößen nach Angaben des Landratsamtes regelmäßig 100 Euro vor.

Auch der Landkreis Miesbach hat für das Straßennetz hinter den A8-Anschlussstellen Irschenberg, Weyarn und Holzkirchen entsprechende Durchfahrtsverbote eingeführt. Sie gelten seit Dezember 2025 an Freitagen, Wochenenden und Feiertagen für Verkehrsteilnehmer, die die Autobahn allein zur Stauumfahrung verlassen.

Im südlichen Ostallgäu wurden 2026 ebenfalls Strecken für den Ausweichverkehr gesperrt. Dort geht es um Rückstaus auf der A7 zwischen Nesselwang und dem Grenztunnel Füssen.

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