- Berlin und Brandenburg verlängern die Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bis zum 30. September 2026.
- Die Sonderregelung gilt für Güter, die wegen der niedrigen Wasserstände derzeit nicht per Binnenschiff transportiert werden können.
- Einbezogen ist außerdem das Samstagsfahrverbot während der deutschen Ferienreisezeit.
- Erstmals umfasst die Ausnahme auch Großraum- und Schwertransporte.
- In Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie in weiteren Bundesländern gelten ähnliche Ausnahmen ebenfalls bis Ende September.
Die Probleme auf Deutschlands Wasserstraßen halten an. Auf wichtigen Flüssen schränken niedrige Pegelstände die Ladekapazität der Binnenschiffe ein. Ein Teil der Transporte muss daher auf die Straße und die Schiene ausweichen.
Nachdem mehrere westdeutsche Bundesländer ihre Ausnahmen bereits verlängert hatten, ziehen Berlin und Brandenburg nun nach. Die gelockerten Regeln gelten dort bis zum 30. September 2026 und wurden zugleich inhaltlich erweitert.
Berlin und Brandenburg verlängern Sonderregelung bis 30. September
Die Berliner Verkehrsverwaltung teilte mit, dass die Lockerungen beim Sonntags- und Feiertagsfahrverbot in Berlin und Brandenburg bis einschließlich 30. September 2026 gelten.
Die Ausnahme betrifft Transporte, die üblicherweise über die Wasserstraße abgewickelt würden, derzeit aber wegen der niedrigen Pegelstände nicht oder nicht in ausreichendem Umfang per Binnenschiff durchgeführt werden können.
Für Ladungen, die nicht mit den Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen, gelten weiterhin die regulären Fahrverbote.
Erfasst sind Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Lastkraftwagen mit Anhänger.
Auch das Samstagsfahrverbot ist eingeschlossen
Die Verlängerung gilt außerdem für das Samstagsfahrverbot während der Ferienreisezeit. Neu ist zudem, dass die Lockerung nun Großraum- und Schwertransporte einschließt. In der bisherigen Regelung waren diese Transporte nicht berücksichtigt.
Mit der Maßnahme sollen zusätzliche Transportkapazitäten geschaffen werden, solange die Binnenschifffahrt einen Teil der üblichen Ladungen wegen der niedrigen Wasserstände nicht übernehmen kann.
Straße und Schiene übernehmen ausgefallene Transporte
Die sehr niedrigen Wasserstände auf deutschen Flüssen beeinträchtigen die Binnenschifffahrt erheblich. Um die Lieferketten aufrechtzuerhalten, müssen bestimmte Güter daher auf der Straße oder der Schiene transportiert werden. Auch in anderen Teilen Deutschlands wurden entsprechende Regelungen eingeführt. Bis zum 30. September 2026 gelten die Lockerungen unter anderem in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland.
Nordrhein-Westfalen hatte seine Ausnahmen vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot bereits einige Tage zuvor verlängert. Auch Baden-Württemberg hält an einer vergleichbaren Regelung fest.
Zuvor hatten 15 der 16 deutschen Bundesländer Sonderausnahmen wegen der niedrigen Wasserstände eingeführt. Sachsen-Anhalt ist bislang das einzige Bundesland ohne eine entsprechende allgemeine Regelung. In dringenden Fällen können Transportunternehmen dort jedoch eine individuelle Genehmigung beantragen.
Die Ausnahme gilt nicht für jede Sendung
Die Verlängerung bedeutet nicht, dass die deutschen Lkw-Fahrverbote vollständig aufgehoben sind. Fahrten während der Sperrzeiten sind nur dann erlaubt, wenn die Transporte direkt oder indirekt dazu beitragen, die Folgen des Niedrigwassers abzufedern.
Bei einer Kontrolle müssen Transportunternehmen nachweisen können, dass die jeweilige Ladung die Voraussetzungen für die Ausnahme erfüllt. Als Beleg kommen unter anderem die entsprechenden Transportdokumente infrage.
Dass immer mehr Bundesländer die Maßnahmen verlängern, zeigt zugleich, dass die Beeinträchtigungen der Binnenschifffahrt kein kurzfristiges Problem sind. Der Straßengüterverkehr übernimmt derzeit Ladungen, die Binnenschiffe nicht befördern können. Die verfügbaren Kapazitäten werden jedoch durch die Zahl der Fahrzeuge und Fahrer sowie durch die vorhandene Infrastruktur begrenzt.









