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Sonderkontrollen der Polizei: Gravierende Lkw-Mängel unter auffallendem Lkw-Styling versteckt. Fahrzeughalter muss tief in die Tasche greifen

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Auf den ersten Blick könnte der auf dem Titelbild dargestellte Lkw zahlreiche Trucker beeindrucken. Oder vielen mindestens durch seine optische Erscheinung auffallen. Aufgrund einiger Zusatzscheinwerfer und des großen „Kuhfängers” an der Front hat das Fahrzeug auch das Interesse des BAG geweckt. Mithilfe der Polizeistation in Friedberg wurde es am 18. November aus dem Verkehr gezogen. Die Ergebnisse der Kontrolle sind erstaunlich. Darüber informiert in einer Pressemitteilung das Polizeipräsidium Mittelhessen.

Den Angaben des Polizeipräsidiums Mittelhessen zufolge konnte man im Falle des Scania-Fahrzeugs bereits auf den ersten Blick feststellen, dass man sich bei der Ausgestaltung dieses Trucks  viel Mühe gegeben hatte. Die Kontrolleure interessierten sich natürlich vor allem für die vorschriftsmäßige Ausstattung des Fahrzeugs.

Nachdem die Polizisten das Styling genauer unter die Lupe genommen hatten, stellten sie an der Zugmaschine einiges zum Aussetzen fest.

Anstelle des Originallenkrades befand sich dort ein Lenkrad im Retrolook. Auch der Fahrersitz wurde ersetzt. Weder für das Steuerrad noch für den Sitz gab es eine Betriebserlaubnis. Sah schick aus, war aber nicht zulässig”, heißt es in dem Polizeibericht.

Auch die Auspuffanlage wurde mit einem Schalter geändert, was sich auf Abgasreinigung und deutlich auf die Lautstärke auswirkte.

Überdies waren die montierten Reifen zu groß und auf den Fahrtenschreiber nicht kalibriert. Dadurch konnten Wegstrecken und Geschwindigkeiten nicht mehr korrekt aufgezeichnet werden. Dies ermöglichte es auch, das Fahrzeug schneller als zulässig zu bewegen.

Bei einer Kontrolle sind diese Geschwindigkeitsverstöße anhand des im Fahrzeugs verbauten Kontrollgeräts letztlich nicht mehr feststellbar, fügt die Polizei hinzu.

Aufgrund der umfangreichen Mängelliste und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wurde die Zugmaschine sichergestellt. Auch eine Begutachtung durch einen Sachverständigen musste veranlasst werden. Nur der einwandfreie Auflieger wurde freigegeben.

Die Begutachtung ergab, dass der Geschwindigkeitsbegrenzer des Fahrzeugs manipuliert wurde. So konnte der Truck statt der vorgeschriebenen 80 km/h bis zu 20 Stundenkilometer schneller fahren. Dies ist nur mit einigem technischen Aufwand zu realisieren, denn es wird illegal in die fahrzeugeigene Software eingegriffen, heißt es weiter in dem Bericht.

Mit einem am Mautgerät in der Fahrerkabine verbauten Schalter wurde ermöglicht, den Stromzufuhr zu unterbrechen. Dadurch konnte der Fahrer die Registrierung an Mautbrücken umgehen und den Staat letztlich um fällige Gebühren prellen. Aufgrund der technischen Veränderungen am Fahrzeug erlosch die Betriebserlaubnis für die Zugmaschine endgültig. Sie wurde stillgelegt bis alle Mängel behoben sind. Die Kosten hierfür hat der Halter des Sattelzuges zu tragen.

Bußgelder für solche Verstöße legt die Bußgeldstelle fest. Im vorliegenden Fall sei es mit einer Summe im mittleren vierstelligen Bereich zu rechnen. Wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen und beweiserheblicher Daten wird zudem ein Strafverfahren gegen den Fahrzeughalter eingeleitet.

Sonderkontrollen auch auf der A7 – Lkw- Beleuchtung  im Fokus

Auch die Verkehrspolizeiinspektion Schweinfurt-Werneck hat Sonderkontrollen  am vergangenen Mittwoch auf der A7 durchgeführt. Das Augenmerk lag hierbei überwiegend auf Lastkraftwagen, die – über den gesetzlichen Rahmen hinaus – unzulässig beleuchtet unterwegs waren.

Aufgrund der früh einsetzenden Dämmerung und Dunkelheit während den Herbst- und Wintermonaten ist es im Straßenverkehr noch wichtiger, dass die an Fahrzeugen vorhandenen lichttechnischen Einrichtungen ordnungsgemäß benutzt werden. Durch unzulässig angebrachte lichttechnische Einrichtungen kann beispielsweise eine Blendwirkung erzeugt oder das Erscheinungsbild des Fahrzeugs stark verändert werden. Dies stellt eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar,  so begründet die Polizei die letzten Sonderkontrollen.

Nach Angaben der Polizei mussten im Kontrollzeitraum insgesamt zwölf Fahrzeuge beanstandet werden. Es wurden gegen alle Fahrer Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten eingeleitet, weil durch die technischen Veränderungen die Betriebserlaubnisse der Fahrzeuge erloschen waren.  Neben einer Geldbuße von je 180 Euro gab es auch einen Punkt im Fahreignungsregister. Die Weiterfahrt der beanstandeten Fahrzeuge wurde insbesondere zur Wiedererlangung der Betriebserlaubnis, unter Auflagen, gestattet. Eine solche Auflage war u.a. das Abbauen der unzulässigen Beleuchtungseinrichtung.

Die Polizei rät von dem Anbringen oder Verändern von Beleuchtungseinrichtungen oder anderen Bauteilen ab, weil  unprofessionelle Vorgehensweise schnell zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt.  Weitere Kontrollen diesbezüglich stehen auf dem Plan. 

Foto: Polizeipräsidium Mittelhessen

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