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Anpassungen im EU-Recht: Das ändert sich 2024 in der Logistikbranche

In diesem Jahr wird es in allen EU-Ländern eine Reihe von wichtigen Änderungen für die Transportbranche geben. Nachstehend die wichtigsten davon.

Lesezeit 5 Min.

In diesem Artikel erfahren Sie unter anderem:

  • welche Bestimmungen des Mobilitätspakets im Jahr 2024 in Kraft treten werden,
  • welche Regeln für digitale Dokumente im Verkehr in diesem Jahr in Kraft treten werden
  • welche Änderungen es in Bezug auf die EU-Anforderungen für Lastkraftwagen geben wird.

Mobilitätspaket

In diesem Jahr werden in der gesamten Europäischen Union Rechtsvorschriften in Kraft treten, die sich unter anderem aus dem Mobilitätspaket ergeben.
Gemeint sind die Änderungen, die sich aus den Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und Nr. 165/2014 ergeben.
Sie betreffen:

  • Austausch von Fahrtenschreibern – der obligatorische Austausch von analogen und digitalen Fahrtenschreibern durch intelligente Fahrtenschreiber der Generation II soll am 1. Dezember 2024 beginnen.
  • Pflicht zur Speicherung und Vorlage von Fahrtenschreiberdaten zur Kontrolle. Gemäß den Bestimmungen des Mobilitätspakets müssen die Fahrtenschreiberdaten eines bestimmten Tages und der vorangegangenen 56 Tage (statt wie bisher 28) gespeichert und zur Kontrolle vorgelegt werden. Diese Bestimmung des Mobilitätspakets wird am 1. Dezember 2024 in Kraft treten.

Digitalisierung der Transport- und Logistikbranche

Die vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU (EU) 2020/105615 im Juli 2020 erlassene eFTI-Verordnung (elektronische Frachttransportinformationen) wurde für die Effizienz von Frachttransport und Logistik geschaffen. Damit wird ein Rechtsrahmen geschaffen, der die digitale Übermittlung von Informationen über die Beförderung von Gütern im Straßen-, Schienen- und Luftverkehr sowie in der Binnenschifffahrt innerhalb der Europäischen Union zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und den Vollzugsbehörden ermöglicht.

Die EU-Vorschriften sollen einen Anstoß zur Digitalisierung von Güterverkehr und Logistik geben, um die Verwaltungskosten zu senken, die Durchsetzungsfähigkeit der zuständigen Behörden zu verbessern und den Verkehr effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Sie sollen auch den Informationsaustausch zwischen den Betreibern und den zuständigen staatlichen Behörden erleichtern.

Die Verordnung ist am 20. August 2020 in Kraft getreten und wird am 21. August 2024 wirksam. Ab diesem Datum müssen alle Behörden in der EU elektronische Frachttransportinformationen berücksichtigen, zum Beispiel in Form eines digitalen Frachtbriefs über zertifizierte eFTI-Plattformen.

Die Digitalisierung umfasst:

  • Dokumente, die sich auf den Beförderungsvertrag und das Gut beziehen – CMR-Frachtbriefe, CIM/SMGS, AWB, Konnossemente, Zollerklärungen,
  • Dokumente in Bezug auf das Transportmittel – Fahrzeugschein, Versicherung,
  • Fahrerdokumente – Führerschein, Fahrerkarte, Bescheinigungen und Lizenzen.

Die elektronischen Frachtbriefe müssen jedoch eine bestimmte Form haben. Sie müssen in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format über IKT-basierte Plattformen (EDI-Nachrichten, XML, APIs) erstellt werden und genau definierte Daten enthalten:

  • Ort und Datum der Ausstellung,
  • Name und Anschrift des Absenders,
  • Name (Vorname) und Anschrift des Beförderers,
  • Ort und Datum der Übernahme des Gutes zur Beförderung sowie der für die Ablieferung vorgesehene Ort,
  • den Namen und die Anschrift des Empfängers,
  • die gebräuchliche Bezeichnung der Art des Gutes und der Verpackungsart sowie bei gefährlichen Gütern deren allgemein anerkannte Bezeichnung
  • die Anzahl, die Art und die Nummern der Güter, das Bruttogewicht oder die anders ausgedrückte Menge der Güter,
  • die mit der Beförderung verbundenen Kosten (Fracht, Nebenkosten, Zölle und sonstige vom Vertragsabschluss bis zur Lieferung anfallende Kosten),
  • die zur Erfüllung der Zoll- und sonstigen Formalitäten erforderlichen Anweisungen,
  • den Hinweis, dass die Beförderung ungeachtet einer gegenteiligen Klausel den Bestimmungen des Übereinkommens unterliegt.

Sicherheitssysteme in LKWs

Ab dem 7. Juli 2024 werden einige Bestimmungen der Verordnung (EU) 2019/2144 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Typgenehmigungsanforderungen für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger in Kraft treten. Diese Verordnungen zielen darauf ab, die Sicherheit ungeschützter Verkehrsteilnehmer bis zum Erreichen der sogenannten Vision Zero (Null Verkehrstote und Schwerverletzte) zu verbessern.

Mit der Verordnung wird die Rechtsgrundlage der „Vehicle General Safety Regulations” (kurz GSR) aktualisiert, die den Einsatz immer fortschrittlicherer Sicherheitssysteme in neuen Fahrzeugen für den europäischen Markt vorschreiben. Die neuen GSR-Vorschriften gelten in den EU-Ländern ab Juli 2024 für neu zugelassene LKW und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen.

Am 7. Juli 2024 sind folgende Elemente für alle neu zugelassenen Lastkraftwagen obligatorisch:

  • Notbremssignal: eine Lichtsignalfunktion, die anderen Verkehrsteilnehmern am Heck des Fahrzeugs anzeigt, dass das Fahrzeug aufgrund der Straßenverhältnisse anhalten muss;
  • Reifendrucküberwachungssystem, d. h. ein am Fahrzeug angebrachtes System, das in der Lage ist, den Reifendruck oder die zeitliche Veränderung des Reifendrucks zu ermitteln und dem Benutzer während der Fahrt entsprechende Informationen zu übermitteln;
  • Intelligenter Geschwindigkeitsregelungsassistent, ein System, das den Fahrer durch entsprechende Rückmeldungen bei der Einhaltung einer der Straßenumgebung angepassten Geschwindigkeit unterstützt;
  • Totwinkelinformation, ein System, das den Fahrer warnt, wenn sich ein Radfahrer oder Fußgänger im toten Winkel neben dem LKW befindet;
  • ein System, das Personen, Gegenstände und Fahrzeuge vor dem LKW erkennt, wenn dieser losfährt;
  • Vorrichtung zum Einbau einer Alkolock;
  • Warnsystem, das vor Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrers warnt.

Der Schiffsverkehr wird ab 2024 in den EU-Emissionshandel einbezogen, um den Klimaschutz zu unterstützen. Zur Emissionshandelsverpflichtung (ETS) in der Schifffahrt erfahren Sie mehr in unserem Artikel: Gesetzliche Neuregelungen: Das ändert sich 2024 in Deutschland


 

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