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Ausländische Verkehrssünder werden zur Kasse gebeten

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13.10.2010

Ab Mitte November kommt die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft. Das bedeutet, dass Ausländer, die eine Verkehrssünde begehen, Strafezettel erhalten und diese nicht bezahlen, können nicht mehr folgenlos davon kommen.

Der ADAC fordert aber  weitere Verbesserungen im Rahmen der neuen Bußgeldregelung, wie z.B. die Stichtagregelung mit Augenmaß zu betreiben. Sanktionen aus Vergehen, die beispielsweise im Sommer dieses Jahres begangen wurden, die Bußgeldbescheide aber erst nach dem Inkrafttreten der Regelung verschickt werden, sollten nicht rückwirkend eingetrieben werden können, so der KFZ-Anzeiger.

Der ADAC möchte auch, dass die Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden, sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag und nicht etwaige Verfahrenkosten beschränken sollte.

Wichtig wäre auch, dass Einspruchsfristen und Verfahrensabläufe bei Ahndungen von Verkehrssünden klar und einheitlich und in einer für den Betroffenen verständlichen Sprache verfasst sein sollten.

 

Autor: Agnieszka Sterniak