Konkret sieht ein Referentenentwurf zur Änderung der Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV) und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vor, die beschleunigte Grundqualifikation künftig nicht mehr nur auf Deutsch anzubieten. Geplant ist eine Ausweitung auf Englisch, Hocharabisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Russisch, Türkisch und Ukrainisch. Ziel ist es laut Entwurf, „sprachliche Hürden abzubauen“ und „mehr Personen den Zugang zum Beruf der Berufskraftfahrerin/des Berufskraftfahrers“ zu ermöglichen.
Hintergrund ist eine frühere Forderung des Bundestages nach Fremdsprachenprüfungen. Zudem verweist das Ministerium auf den Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode, der eine Reform der Berufskraftfahrerqualifikation sowie Bürokratieabbau vorsieht.
Praktische Prüfung wird deutlich verkürzt
Nicht nur sprachlich, auch strukturell wird die Qualifikation gestrafft. Der praktische Teil der Grundqualifikation soll insgesamt um 90 Minuten verkürzt werden. Die Fahrprüfung sinkt von 120 auf 90 Minuten, der bislang verpflichtende Prüfungsteil „Bewältigung kritischer Situationen“ entfällt vollständig. Damit orientiere man sich an den europäischen Mindestvorgaben, heißt es in der Begründung .
Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich laut Entwurf eine jährliche Entlastung von rund 31.000 Stunden sowie rund 7,2 Millionen Euro. Auch die Wirtschaft werde um rund 42.000 Euro pro Jahr entlastet.
Führerscheine aus Ukraine und Montenegro künftig leichter anerkannt
Für die Branche besonders relevant ist die geplante Vereinfachung bei der Umschreibung ausländischer Führerscheine. Die Ukraine und Montenegro sollen in die Liste der Staaten aufgenommen werden, deren Führerscheine in Deutschland grundsätzlich ohne erneute theoretische oder praktische Prüfung anerkannt werden können.
Für ukrainische Fahrer schafft dies zusätzliche Perspektiven: Mit einem umgeschriebenen EU-Führerschein können sie Fahrerkarten zur Dokumentation von Lenk- und Ruhezeiten beantragen.
Darüber hinaus soll eine bislang bestehende Einschränkung entfallen: In der EU umgetauschte Drittstaaten-Führerscheine sollen künftig leichter anerkannt werden.
Eine Besonderheit betrifft ukrainische LKW- und Busführerscheine: Wurden die Klassen C oder D ohne vorherige PKW-Fahrerlaubnis (Klasse B) erteilt, muss diese in Deutschland zunächst nachgeholt werden.
Sehtest künftig auch beim Optiker möglich
Auch bei den medizinischen Anforderungen setzt das Ministerium auf Entlastung. Die vorgeschriebene Untersuchung des Sehvermögens für LKW- und Busfahrer soll künftig nicht mehr ausschließlich durch Augenärzte erfolgen müssen. Künftig sollen auch Augenoptikerbetriebe diese Untersuchung durchführen dürfen.
Damit reagiert das Ministerium auf Engpässe bei augenärztlichen Terminen und will Verfahren beschleunigen. Allein durch diese Änderung beziffert der Entwurf die jährliche Sachkostenentlastung auf rund fünf Millionen Euro.
Fachkräftemangel gegen Sicherheitsbedenken
Wie geht es weiter?
Der Referentenentwurf befindet sich derzeit im Verbändeanhörungsverfahren. Nach Abschluss der Ressortabstimmung und Zustimmung des Bundesrates soll die Verordnung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
Für die Transport- und Logistikbranche wäre dies ein weiterer Schritt, um den Zugang zu Fahrpersonal aus Drittstaaten zu beschleunigen. Ob die Maßnahmen spürbar zur Entlastung beitragen, wird sich jedoch erst in der praktischen Umsetzung zeigen.










