BAG Bund: Frist für Förderprogramm endet bald

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7.06.2010

Der BAG Bund verweist darauf, dass der Nachweis der zweck-entsprechenden Verwendung der Zuwendung (Verwendungsnachweis)  innerhalb von drei Monaten nach Ende des Bewilligungszeitraums erfolgen muss.

Wer an dem Förderprogramm "Aus- und Weiterbildung" Interesse hat, der sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass die Frist für Zuwendungen der Förderperiode 2009 am 30.06.2010 endet.

Falls hiervon abweichend im Einzelfall eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums festgesetzt wurde, endet die Frist zur Einreichung des Verwendungsnachweises entsprechend später. Das konkrete Ende des Bewilligungszeitraums kann dem Zuwendungsbescheid entnommen werden.

Der Nachweis ist rechtzeitig, vollständig ausgefüllt und unterschrieben beim Bundesamt für Güterverkehr einzureichen. Vordrucke zum Verwendungsnachweisverfahren sowie Ausfüllanleitungen mit Beispielen und Merkblätter stehen auf der Homepage des BAG Bundes unter dem Navigationspunkt Förderprogramme zur Verfügung.

Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass bei fehlender bzw. nicht fristgerechter Einreichung des Verwendungsnachweises bewilligte Zuwendungen als nicht erteilt gelten mit der Rechtsfolge, dass bereits erhaltene Fördergelder (Abschläge) nebst Verzinsung zurückzuzahlen sind.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://wwww.bag.bund.de/cln_009/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2010/2010_12.html?nn=12716