Foto: magele-picture/ AdobeStock

Förderprogramm-Start 2026: BALM nennt die Fristen

Lesezeit 2 Min.

Neue Fristen, klare Förderquoten und wichtige Voraussetzungen: Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) hat die Termine für die Förderprogramme „Ausbildung“, „Weiterbildung“ sowie „Umweltschutz und Sicherheit“ im kommenden Jahr bekannt gegeben. Ein Überblick, worauf Unternehmen sich einstellen sollten.

Auch 2026 unterstützt das BALM Unternehmen im Güterkraftverkehr mit umfangreichen Fördermitteln. Im Fokus stehen:

  • Ausbildung: Förderung betrieblicher Ausbildungen, etwa zum LKW-Fahrer.
  • Weiterbildung: Bezuschussung qualifizierender Maßnahmen für Fahrerinnen und Fahrer sowie andere Mitarbeitende.
  • Umweltschutz und Sicherheit (US): Förderung technischer Maßnahmen an LKW zur Effizienz- und Sicherheitssteigerung.

Starttermine der Förderanträge

  • 14. Januar 2026, 9 Uhr: Start der Antragsfrist für die Programme „Ausbildung“ und „Weiterbildung“.
  • 14. April 2026, 9 Uhr: Start der Antragsfrist für das Programm „Umweltschutz und Sicherheit“.

Die späteren Termine im Vergleich zu früheren Jahren sind auf die verspätete Haushaltsfreigabe im Jahr 2025 zurückzuführen. Dadurch müssen noch zahlreiche Verwendungsnachweise der laufenden Periode bearbeitet werden.

Förderquoten und Konditionen im Überblick

Ausbildung

  • Förderfähig: z. B. dreijährige LKW-Fahrerausbildung.

Fördersätze:

  • Kleinst-/Kleinunternehmen: bis zu 70 % der Kosten.
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 60 %.
  • Andere Unternehmen: bis zu 50 %
  • Pauschale: bis zu 50.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis.

Weiterbildung

  • Förderfähig: freiwillige Maßnahmen mit mindestens vier Unterrichtsstunden.
  • Nicht förderfähig: gesetzlich vorgeschriebene Schulungen.

Zuwendungshöchstbetrag pro Unternehmen:

  • Kleinst-/Kleinunternehmen: bis zu 1.050 Euro pro LKW.
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 900 Euro.
  • Andere: bis zu 750 Euro.

Umweltschutz und Sicherheit

  • Förderfähig: z. B. Fahrerassistenzsysteme, Telematik, sichere LKW-Stellplätze.
  • Fördersatz: bis zu 80 % der Ausgaben.
  • Maximal 2.000 Euro pro Fahrzeug, 33.000 Euro jährlich pro Unternehmen.
  • De-Minimis-Obergrenze: 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren.

Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit in Deutschland zugelassenen LKW (mindestens 3,5 t zGG), die ausschließlich im Güterkraftverkehr eingesetzt werden. Wichtig: Alle Maßnahmen müssen nach Bewilligung beginnen. Pro Förderperiode sind ein Erstantrag und bis zu zwei Folgeanträge möglich.

Frühzeitig vorbereiten lohnt sich

Unternehmen sollten ihre Investitionen, Schulungspläne und Nachweisdokumente bereits jetzt planen. Das BALM stellt rechtzeitig vor Antragsbeginn alle notwendigen Formulare, Ausfüllhilfen und Maßnahmenkataloge im Antragsportal zur Verfügung – unter: https://www.balm.bund.de/DE/Foerderprogramme/Gueterkraftverkehr/Gueterkraftverkehr_node.html

Lesetipp:

Tags: