BAG wird teilweise nicht rechtmäßig erhobene Gebühren für LKW-Maut erstatten

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Das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wird teilweise Gebühren erstatten, die zwischen 1. Januar 2009 und 26. Juli 2013 aufgrund von Berechnungsfehlern der LKW-Maut entstanden sind.

Im Jahr 2009 hat der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) anlässlich einer drastischen Mauterhöhung gegen die Bundesregierung Klage erhoben und seine Mitgliedsunternehmen aufgefordert, die LKW-Maut für den oben benannten Zeitraum nur unter Vorbehalt zu zahlen oder eine Gebührenerstattung zu verlangen. Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Köln im Jahr 2014 in erster Instanz abgewiesen, worauf der BGL und die Kläger eine Berufung einlegten. Diese war noch bis vor kurzem bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen anhängig.

BGL-Präsidium nimmt Klage zurück

Jetzt hat das BGL-Präsidium die Mautklage zurückgenommen, was schlussendlich auch den Weg frei gemacht hat, die mit dem Urteil in erster Instanz erstrittenen Rückzahlungen aufgrund nicht rechtmäßig bei der Mauterhebung erfolgter Rundungsdifferenzen durch das BAG auszukehren, so die Pressemeldung des BGL.

Die Gebührenerstattung wird nur die Rundungsdifferenzen bei der Lkw-Maut in Höhe von 31 Cent pro 1000 Euro gezahlter Straßennutzungsgebühr betreffen. Die Zahl der Erstattungsanträge ist bislang unbekannt.

Foto:Fot. Pixabay/byrev

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