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Dänemark erleichtert Doppeltrailer-Verkehr ab 2026. Regeländerung bringt Klarheit und weniger Bürokratie

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Eine kleine Regeländerung mit großer Wirkung: Ab 2026 dürfen schwedische Doppeltrailer mit ihrer bisherigen Beschilderung ohne Umrüstung nach Dänemark einreisen. Diese Entscheidung der dänischen Transportbehörde wird den skandinavischen Güterverkehr deutlich vereinfachen.

Die neuen Durchführungsverordnungen regeln den Betrieb von Hochkapazitätsfahrzeugen (HCV) neu, sowohl für modulare Fahrzeugkombinationen als auch für Doppeltrailer-Kombinationen. Ziel ist es, die Vorschriften an die aktualisierten Gewicht- und Abmessungsregeln Dänemarks anzupassen und grenzüberschreitende Abläufe zu erleichtern.

Weniger Grauzonen, mehr Vorhersehbarkeit

Modulare Fahrzeugzüge (Modulvogntog) – bestehend aus Standardfahrzeugeinheiten, dürfen künftig mit höherem zulässigem Gewicht betrieben werden. Gleichzeitig wird die Integration verlängerter, aerodynamischer Kabinen erleichtert: Diese werden künftig nicht mehr auf die zulässige Gesamtlänge angerechnet.

Für schwerere Kombinationen über 60 Tonnen gilt künftig eine „20%-Regel“: Ein ausreichender Lastanteil auf der Antriebsachse muss beim Anfahren gewährleistet sein, eine Maßnahme zur Verbesserung von Traktion und Verkehrssicherheit.

Darüber hinaus beseitigt die neue Verordnung langjährige rechtliche Grauzonen: Die Definitionen von Modulaufbauten sowie von eingesetzten Komponenten wie Linktrailern und Dollys wurden präzisiert. Ausländische Fahrzeuge, die sich im Versuchsbetrieb befinden, unterliegen denselben Regeln wie dänische Fahrzeuge, ein wichtiger Schritt zur Gleichbehandlung.

Neuer Rahmen für Doppeltrailer (EMS2 / A-Doubles)

Auch für Doppeltrailer-Kombinationen (Dobbelttrailer-Vogntog) gelten ab 2026 neue Regeln. Diese langen Fahrzeugzüge, bestehend aus zwei Sattelaufliegern und einem Dolly, profitieren künftig von höheren zulässigen Gesamtgewichten – angepasst an die neuen dänischen Abmessungsvorgaben. Dadurch werden Unstimmigkeiten zwischen Versuchsbetrieb und allgemeinem Gewichtsrecht beseitigt.

Ein besonders praxisnaher Aspekt betrifft die Beschilderung: Dänemark akzeptiert künftig auch die schwedische Straßenfahrzeugkennzeichnung für Doppeltrailer ein Schritt, der die Bürokratie für Betreiber auf der stark frequentierten Route zwischen beiden Ländern reduziert.

Ziel: Modernisierung ohne Deregulierung

Mit diesen zwei Verordnungen verfolgt Dänemark das Ziel, die Regulierung von Hochkapazitätsfahrzeugen zu modernisieren, ohne die Kontrolle aufzugeben. Die Anpassungen spiegeln reale Betriebsbedingungen wider und beruhen auf dem Feedback von Transportunternehmen, die täglich mit diesen Fahrzeugkombinationen arbeiten.

Inkrafttreten:

  • 1. Januar 2026: Beide neuen Durchführungsverordnungen treten in Kraft.
  • 1. Januar 2027: Die Regelung zum erhöhten Maximalgewicht für modulare 7-Achsen-Kombinationen wird wirksam.
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