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Betrug zahlt sich nicht aus: 2500 Euro Strafe für einen Frachtführer

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Letzte Woche hat die polnische Polizei einen Lastwagenfahrer zu einer Routinekontrolle angehalten. Wie es sich herausstellte war der LKW mit einem analogen statt mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet.

Der LKW wurde am Mittwoch (2. September) auf der Autobahn A1 in Polen zwecks einer Routinekontrolle angehalten. Dabei bemerkten die Polizisten,dass der im Jahr 2014 zugelassene Sattelschlepper mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet war. Dabei müsste das Fahrzeug eigentlich vorschriftsgemäß mit einem digitalen Fahrtenschreiber mit einem zusätzlichen Geschwindigkeitssignal (IMS) ausgestattet sein.

Rasch ermittelten die Polizisten anhand eines Aufklebers im Fahrerhaus, dass der Fahrtenschreiber zuletzt im August 2018 überprüft wurde, also der digitale Tacho nach dem Zeitpunkt gegen ein analoges Gerät ausgetauscht wurde.

Gegen den Frachtführer wurde ein Verfahren eingeleitet und eine Strafe in Höhe von 10.000 Zloty, umgerechnet rund 2.500 Euro verhängt.

Seit 1. Mai 2006 ist der digitale Tachograph für alle zugelassenen Fahrzeuge ab einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t  Pflicht. Dies gilt für die gesamte Europäische Union. Rechtliche Grundlage dafür bildet die EU-Verordnung 561/2006.

Foto: GITD

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