Reiner paraffinischer Kraftstoff (HVO100) kann an der Zapfsäule verkauft werden. Die Koalitionspartner haben sich darauf geeinigt die DIN EN 15940 (Norm Kraftstoffe – Paraffinischer Dieselkraftstoff aus Synthese oder Hydrierungsverfahren – Anforderungen und Prüfverfahren) in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV) aufzunehmen, bestätigt der Bundesverband Freier Tankstellen und unabhängiger deutscher Mineralölhändler e.V. (bft).
Wir begrüßen, dass das Bundesumweltministerium seine Blockadehaltung endlich aufgegeben hat. Dieser Schritt war längst überfällig. Immerhin ist in zahlreichen europäischen Ländern der Einsatz von synthetischen Kraftstoffen längst Praxis“, kommentiert Duraid El Obeid, Vorsitzender des bft, die Entscheidung.
Damit werden künftig sogenannte paraffinische Kraftstoffe wie E-Fuels und innovative Biokraftstoffe wie Hydrotreated Vegetable Oils (HVO) bis hin zur Reinform HVO100 – und nicht wie bisher nur als begrenzte Beimischung bis zu 26 Prozent – zum Verkauf an Tankstellen zugelassen.
Offen bleibt noch der Zeitpunkt, aber auch die Höhe der Besteuerung. Laut Hersteller kostet er gegenüber Diesel rund 0,15 EUR/l mehr.
Eine Tankkarte mit 10.000 Tankstellen, an denen man HVO tanken kann, stellt eFuelsNow e.V. bereit: Tankstellen-Karte
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