Ab dem 1. Mai 2021 wird es für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer keine Schlüsselzahl „95“ mehr im Führerschein geben. Stattdessen werden sie einen Fahrerqualifizierungsnachweis als Bestätigung ihrer Fertigkeiten erhalten. Daran erinnert heute das Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in seinen sozialen Netzwerken.
Die oben genannte Änderung ergibt sich aus dem vor kurzen geändertem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG). Wie das BGL erklärt, dient der Fahrerqualifizierungsnachweis als Bestätigung einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch dann ausgestellt werden, wenn der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich sei. Als Beispiel nennt das BGL den Fall von Grenzgängern, die in Deutschland arbeiten, aber einen ausländischen Führerschein haben.
Dabei ist es auch wichtig, dass der Fahrerqualifizierungsnachweis der Fahrerin oder dem Fahrer direkt zugestellt werden kann, was bedeutet, dass eine Abholung bei der Behörde nicht mehr erforderlich ist. Möglich sei auch eine Versendung in einen EU-Mitgliedstaat.
Überdies erinnert das BGL daran, dass die bereits ausgestellten Führerscheine mit der Schlüsselzahl „95“ bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben.
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