Die Gesetzesänderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 zurück. Der Bundestag verabschiedete einstimmig den Regierungsentwurf (21/2375), der es künftig untersagt, Fahrverbote physisch im Führerschein von Personen mit EU- oder EWR-Lizenzen zu vermerken, sofern diese keinen Wohnsitz in Deutschland haben.
Digitale Lösung ersetzt physische Einträge
Künftig wird das Fahrverbot ausschließlich im digitalen Fahreignungsregister (FAER) erfasst. Für die Praxis bedeutet das:
- Die Polizei kann den Fahrerstatus digital in Echtzeit prüfen.
- Ein physischer Eintrag im Führerschein entfällt.
- Nach Ablauf des Fahrverbots wird der Datensatz automatisch aktualisiert, zusätzliche behördliche Schritte entfallen.
Der Bundesrat erhob gegen das Gesetz keine Einwände.
Konsequenzen für internationale Fahrer und Transportunternehmen
Dank dieser Änderung:
- wird es nicht möglich sein, ein Verbot durch den Austausch des Dokuments gegen ein neues „zu verlieren“,
- jede schwerwiegende Straftat, die in Deutschland begangen wird, wird sofort in das FAER aufgenommen,
- Lizenzkontrollen werden beschleunigt, da die Polizei nicht physische Dokumente analysieren, sondern Daten im Register überprüfen wird.
Für Transportunternehmen aus Polen, Litauen oder Rumänien bedeutet dies, dass deutsche Dienste vollen und schnellen Zugang zur Verstoßhistorie von Fahrern, die internationale Transporte durchführen, haben werden.
Dies ist ein weiteres Element der wachsenden europäischen Digitalisierung der Straßenkontrollen, neben den intelligenten Tachographen der zweiten Generation, e-CMR oder elektronischen Transportlizenzen.
Teil eines umfassenderen Gesetzespakets
Parallel wurde mit breiter parlamentarischer Unterstützung auch das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) und das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) überarbeitet, als Reaktion auf das EU-Mobilitätspaket. Die Änderungen beinhalten unter anderem:
Wesentliche Änderungen:
- statt der bisherigen nationalen Lizenz wird eine einheitliche Gemeinschaftslizenz der Europäischen Gemeinschaft gelten, sowohl für Inlands- als auch für internationalen Verkehr,
- die Lizenz umfasst auch Fahrzeuge ab 2,5 Tonnen, nicht nur ab 3,5 Tonnen,
- ein zentrales System zur Risikobewertung von Transportunternehmen wird eingerichtet, das die derzeitigen dezentralen regionalen Systeme ersetzt,
- Dokumente und Zertifikate können digital eingereicht werden,
- die Regierung kündigt einen Bürokratieabbau an, einschließlich der Abschaffung der Verpflichtung, nationale Genehmigungen für den entgeltlichen Transport zu besitzen.
Laut der Bundesregierung werden die Änderungen die Wettbewerbsbedingungen verbessern, eine effektivere Kontrolle von Verstößen ermöglichen und Unternehmen, die im Binnenmarkt tätig sind, erleichtern.
Inkrafttreten Anfang 2026 erwartet
Das Gesetz hat alle parlamentarischen Stationen einschließlich der Ausschüsse sowie der Bundesratsbefassung ohne Beanstandungen durchlaufen. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt soll es voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft treten, sofern keine Verzögerungen im Verfahren auftreten.
Parallel werden Durchführungsbestimmungen vorbereitet und das FAER-System sowie die digitale Infrastruktur der Polizei angepasst. Auch neue Verordnungen zu den Gemeinschaftslizenzen, digitalen Verfahren und Registern befinden sich in der Vorbereitung.








