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Bartosz Wawryszuk

Brüssel verschärft ADR-Kontrollen. Neue Regeln für Gefahrgut-Transporte

Lesezeit 4 Min.

Im November dieses Jahres tritt die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 in Kraft, die eine einheitliche Checkliste, eine neue Klassifizierung von Verstoßrisiken und eine Erweiterung des Verantwortungsbereichs in der gesamten Logistikkette einführt. Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Frachtführer und Logistikunternehmen ihre internen Verfahren, Schulungen und Dokumentationen aktualisieren müssen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Am 13. Oktober wurde die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 veröffentlicht, die standardisierte Verfahren zur Kontrolle des Straßentransports gefährlicher Güter betrifft. Sie aktualisiert die Anhänge I und II der Richtlinie (EU) 2022/1999 und passt die Bestimmungen an die neuesten technischen Änderungen im ADR-System und die Empfehlungen des UN-Ausschusses für den Transport gefährlicher Güter an.

Die Europäische Kommission betont, dass das Ziel dieser Änderungen darin besteht, die Konsistenz und Transparenz der Kontrollen in der Union zu erhöhen und die Sicherheit des Transports gefährlicher Güter zu verbessern.

Die bedeutendste betriebliche Veränderung ist die Einführung einer neuen Checkliste, die für alle Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten verpflichtend ist. Das Dokument spezifiziert Bewertungskriterien für die Einhaltung der ADR-Bestimmungen bei Fahrzeugen, Tankfahrzeugen und Containern sowie Anforderungen an Transportdokumente, Zulassungsbescheinigungen und Sicherheitsausrüstungen. Jeder Punkt der Checkliste bezieht sich auf eine spezifische ADR-Bestimmung, die eine einheitliche Anwendung der Vorschriften in der gesamten Union garantiert.

Drei Ebenen des Verstoßrisikos

Die Richtlinie führt eine neue Klassifizierung von Risikokategorien für Verstöße im Zusammenhang mit dem Transport gefährlicher Güter ein:

  • Kategorie I – hohes Risiko: umfasst Fälle, die einen sofortigen Fahrzeugstopp erfordern, wie Lecks gefährlicher Stoffe, fehlende Dokumentation oder fehlendes ADR-Fahrerzeugnis. Dies umfasst auch Ereignisse, die eine Lebensgefahr, schwere Verletzungen oder erhebliche Umweltschäden darstellen.
  • Kategorie II – mittleres Risiko: betrifft Verstöße, die eine sofortige Korrektur erfordern, wie defekte Feuerlöscher oder falsche Kennzeichnungen, sowie Ereignisse, die ein Risiko für Verletzungen oder Umweltschäden darstellen.
  • Kategorie III – geringes Risiko: bezieht sich auf formale Mängel oder kleinere Fehler, die später ohne wesentliche Auswirkungen auf die Sicherheit korrigiert werden können.

Verantwortung in der gesamten Logistikkette

Die neuen Vorschriften stärken die Rückverfolgbarkeit und Verantwortung der Transportbeteiligten.
Die Richtlinie listet explizit die Verantwortlichkeiten von Absendern, Frachtführern, Empfängern, Beladern, Verpackern, Füllern, Tankbetreibern und Entladern auf.

Jedes dieser Subjekte hat die Verpflichtung, die Einhaltung der ADR-Bestimmungen zu überprüfen, was Interpretationszweifel einschränken und die Verantwortung im Falle von Verstößen klar definieren sollte.

Pflichtdokumente und digitale Dokumente

Nach den neuen Regeln müssen alle erforderlichen ADR-Dokumente – einschließlich Schulungsnachweise, Fahrzeugzulassungen und schriftliche Anweisungen – in der Fahrerkabine vorhanden und bei Kontrollen verfügbar sein.

Elektronische Dokumentation ist erlaubt, jedoch nur unter der Bedingung eines sofortigen und zuverlässigen Zugangs. Ein Mangel an Dokumenten oder ihre Unrichtigkeit kann zu einer Fahrzeugfestsetzung und der Verhängung von Verwaltungs- oder Strafsanktionen führen.

Herausforderungen für die Transportbranche

Die neuen Vorschriften bedeuten, dass Frachtführer und Logistikunternehmen ihre internen Verfahren, Schulungen und Dokumentationen aktualisieren müssen.
Unternehmen müssen überprüfen, ob die von ihnen transportierten Materialien in die neuen Risikokategorien fallen und sicherstellen, dass die Fahrer über aktuelle ADR-Zertifikate verfügen.

Eine erneute Überprüfung der Verpflichtung zur Benennung eines ADR-Beraters wird ebenfalls in Anbetracht neuer Schwellenwerte und Ausnahmen erforderlich sein.

Verbindung zu ADR 2025

Die Richtlinie 2025/1801 verweist auch auf Änderungen im ADR 2025, einschließlich neuer UN-Nummern, veränderter Gefährdungsschwellen für ausgewählte Materialien – darunter Lithiumbatterien, Bleiverbindungen und metallische Abfälle – und aktualisierter Kompatibilitätstabellen gemäß den UNECE-Leitlinien.

Laut der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union tritt die Richtlinie am 2. November 2025 in Kraft, und die Mitgliedstaaten haben bis zum 23. Juni 2026 Zeit, ihre Bestimmungen umzusetzen. Die neuen Verfahren werden ab dem 24. Juni 2026 verpflichtend.

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