WERBUNG
PITD raport DE

Gefahrgutkontrollen auf der A5: Nur zwei Fahrzeuge ohne Beanstandung

Lesezeit 4 Min.

Auf der A5 in Baden-Württemberg haben die Behörden umfangreiche Kontrollen beim Transport von Gefahrgut durchgeführt – mit alarmierenden Ergebnissen: Nur zwei von mehreren Dutzend überprüften Fahrzeugen waren ohne Beanstandung, in sechs Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Das stark gestiegene Frachtaufkommen in Deutschland führt unmittelbar zu einem höheren Risiko beim Transport von Gefahrstoffen und Abfällen. Deshalb führten die Beamten am vergangenen Donnerstag eine groß angelegte Kontrolle auf dem Parkplatz bei Baden-Baden durch.

An der Aktion waren rund 40 Spezialisten des Gefahrstoffteams der Polizei Baden-Württemberg beteiligt, darunter Beamte aus Offenburg, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim und Heilbronn. Unterstützt wurde die Maßnahme interdisziplinär durch Vertreter des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM), der französischen Gendarmerie Nationale, des Regierungspräsidiums Karlsruhe sowie der örtlichen Polizeidienststellen aus Baden-Baden, Rastatt und dem Ortenaukreis. Das Technische Hilfswerk (THW) Bühl übernahm die logistische Unterstützung.

Trotz zwischenzeitlicher Wetterunterbrechungen wurden zwischen 8 und 15 Uhr insgesamt 30 Fahrzeuge mit Gefahrgut intensiv überprüft. Lediglich zwei Transporte verliefen ohne Beanstandung – ein Ergebnis, das laut Polizei das Ausmaß des Problems und die Notwendigkeit solcher Kontrollen verdeutlicht.

Foto von Polizeipräsidium Offenburg

Schwerwiegende Verstöße gegen Gefahrgutvorschriften

Die häufigsten Verstöße betrafen die Vorschriften zum Gefahrguttransport, sozialrechtliche Regelungen sowie Mängel bei der Ladungssicherung.
In sechs Fällen waren die Beanstandungen so gravierend, dass die Weiterfahrt vor Ort untersagt wurde.

Besonders kritisch war der Fall eines Transportunternehmens, dessen zwei Lkw insgesamt 80 überladene Fässer mit selbstentzündlichem Abfall beförderten. Teile der Ladung waren beschädigt oder sogar offen – eine akute Gefahr für Umwelt und Verkehr.
Unter Polizeibegleitung wurden die Fahrzeuge zu einem spezialisierten Entsorgungsbetrieb geleitet, wo die Stoffe sicher umgepackt wurden.

Bußgelder und Sanktionen in Deutschland

Verstöße im Gefahrguttransport werden durch § 28 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) geregelt. Die Bußgelder richten sich nach Art und Schwere des Delikts und reichen laut deutschem Bußgeldkatalog von 50 bis 500 Euro.

Zu den häufigsten Verstößen und ihren Regelsätzen gehören etwa:

  • Falsche oder unvollständige Kennzeichnung von Versandstücken – 250 Euro
  • Missachtung von Transportbeschränkungen – 500 Euro
  • Verstöße gegen Gewichts-, Temperatur- oder Füllvorschriften – 250 Euro
  • Unsachgemäßer Umgang mit Tanks – 100 Euro, bei Gefährdung von Menschen oder Umwelt bis 500 Euro
  • Fehlende Dichtheitsprüfung von Tanks – 250 Euro
  • Fehlende oder fehlerhafte Warntafeln – 100–300 Euro
  • Mängel in den Transportpapieren oder fehlende ADR-Zertifikate – 100–400 Euro
  • Kein gültiger ADR-Fahrerschein – 300–500 Euro
  • Nicht entfernte Rückstände gefährlicher Stoffe – 250 Euro
  • Fahren unter Alkoholeinfluss – 250 Euro

Der Katalog zeigt: Schon kleine Nachlässigkeiten im Gefahrguttransport können teuer werden – und stellen darüber hinaus erhebliche Sicherheitsrisiken dar.

Neue EU-Vorgaben vereinheitlichen ADR-Kontrollen

Die Ergebnisse der Aktion bestätigen den Handlungsbedarf: ADR-Kontrollen sollen europaweit strenger und einheitlicher werden.
Am 13. Oktober 2025 wurde die Delegierte Richtlinie (EU) 2025/1801 veröffentlicht, die harmonisierte Verfahren für Gefahrgutkontrollen im Straßenverkehr festlegt.

Demnach müssen künftig alle Kontrollbehörden in der EU eine standardisierte ADR-Checkliste verwenden. Sie regelt, wie der technische Zustand von Fahrzeugen, Tanks und Containern, die Vollständigkeit der Transportdokumentation sowie die Sicherheitsausrüstung zu prüfen sind.

Die Mitgliedstaaten haben bis 23. Juni 2026 Zeit, die neuen Bestimmungen umzusetzen. Ab 24. Juni 2026 gelten die einheitlichen Verfahren verbindlich in der gesamten EU.

Ziel ist eine europaweit konsistente Anwendung der ADR-Vorschriften, mehr Transparenz und eine spürbar höhere Sicherheit im Gefahrguttransport.

Tags:

Auch lesen