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Bundesregierung plant keine Intensivierung der Kontrollen im Straßengüterverkehr

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Nachdem Christian Jung, Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für Güterverkehr und Logistik, zu mehr Lkw-Kontrollen infolge der Ergebnisse des vor kurzem veröffentlichten BAG-Berichts aufgefordert hat, antwortet die Bundesregierung, dass deren Intensivierung nicht erforderlich sei.

Auf die Frage der FDP, ob weitere Maßnahmen geplant werden, um gegen Verstöße im Straßengüterverkehr vorzugehen, antwortete die Bundesregierung, dass die Straßenkontrollen des BAG und Überprüfungen des Betriebskontrolldienstes weiter mit gleichbleibender Intensität und Kontrollumfang durchgeführt werden.

Im Rahmen dieser Kontrollen finden monatlich bundesweite Schwerpunktkontrollen statt, wird in dem Schreiben hinzugefügt.

Auch gegen illegale Niedrigpreise und Sozialdumping in der Branche sollen seitens der Bundesregierung keine besonderen Maßnahmen unternommen werden. Der Grund dafür liegt in der dazu fehlenden unionsrechtlichen Rechtsgrundlage.

Es bestünde zudem die Gefahr, erhebliche Fehlanreize und Fehlallokationen zu verursachen. Eine Preisregulierung in Form eines Mindestpreises, der über dem Marktpreis liegt, bewirkt unmittelbar eine Erhöhung der Angebotsmenge, die nachfrageseitig nicht vollständig bedient werden kann. Die dadurch entstehenden Überkapazitäten induzieren neue Kosten in Gestalt von zusätzlichen Vorhaltekosten. Liegt der Mindestpreis unterhalb des Marktpreises, ist er wirkungslos. Wird der Mindestpreis exakt auf Marktpreisniveau festgelegt, hätte es einer solchen Festlegung nicht bedurft. Alle drei Formen eines Mindestpreises sind demnach entweder überflüssig oder führen zu starken allokativen Verwerfungen, heißt es in der Antwort.

 

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