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Ab heute wird es drastisch teuer – Bußgeldkatalog tritt in Kraft

Ab 9. November 2021 tritt bundesweit der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Der Bundesrat begründete die Verschärfung der Geldstrafen vor allem mit der Sicherheit der schwächeren im Verkehr. Wer sich an die StVO nicht hält, müsse es im Geldbeutel spüren.

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Der Bundesrat hat vor einem Monat nach einjähriger Debatte zwischen BMVI und Ländern die Novelle des Bußgeldkatalogs im Straßenverkehr beschlossen. Verkehrsminister Andreas Scheuer hatte bereits vergangenes Jahr die Bußgelder angehoben. Verschärft werden besonders Strafen für Falschparker, aber auch wer Geschwindigkeitsbegrenzungen missachtet wird nun deutlich härter bestraft.

Für LKW-Fahrer gilt mit der neuen Verordnung die Pflicht, beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Beim Verstoß muss man mit 70 Euro Bußgeld rechnen.

Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 16-20 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften wird mit einem Bußgeld von 70 Euro (statt bisher 35 Euro) geahndet und wer innerorts 91 km/h statt 50 km/h fährt, muss mit einem Bußgeld von 400 Euro (statt 200 Euro) rechnen.

Angehoben wurden auch Strafen im Zusammenhang mit der Rettungsgasse auf der Autobahn. Fahrer, die sich an der Bildung der Gasse nicht beteiligen oder sogar selbst durchfahren, müssen mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro rechnen. Außerdem droht zusätzlich ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.

Neu ist ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro bei unberechtigtem Parkens auf einem Parkplatz, der nur für E-Fahrzeuge und Carsharing-Autos bestimmt ist und das Fahren auf Radwegen kostet nun statt 25 Euro bis zu 100 Euro.

Nach der Abstimmung in der Länderkammer soll der Bußgeldkatalog noch in diesem Jahr in Kraft treten. Das könnte bereits Mitte November geschehen. Aktuell gelten noch die alten Bußgelder.

Hier geht es zum vollständigen Bußgeldkatalog des ADAC.

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