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Deutschland: Kein Lkw-Fahrverbot am Gründonnerstag und Karsamstag

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In diesem Jahr gilt in Deutschland am Gründonnerstag und Karsamstag kein Lkw-Fahrverbot. Darüber informiert das BAG auf seiner Internetseite. 

Wie das BAG ausdrücklich in einer Mitteilung vom 24. März 2021 bekannt gegeben hat, haben die Bundesländer für alle Osterfeiertage das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 Abs. 3 StVO aufgehoben, so dass für den gesamten Zeitraum von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag kein Fahrverbot besteht.

Von der allgemeinen Ausnahme sind generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten erfasst. Aufgrund der weiteren Lockdown-Verlängerungen haben die Bundesländer ihre allgemeinen Ausnahmen bis zum 05. April 2021 verlängert (Niedersachsen und Brandenburg bis zum 30.06.2021).

Foto: flickr

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