Bartosz Wawryszuk

Niedrigwasser: Mehr Sonntagsfahrten erlaubt – doch der Lkw-Schub bleibt aus

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15 Bundesländer haben ihre Lkw-Fahrverbote wegen des Niedrigwassers inzwischen gelockert. Die erste Bilanz fällt jedoch verhalten aus: In Bayern wurde am vergangenen Wochenende kaum zusätzliches Lkw-Aufkommen registriert, in Nordrhein-Westfalen lediglich ein leichter Anstieg. Gleichzeitig verlängert Baden-Württemberg seine Ausnahmen bis Ende September und weitet sie auf bestimmte Großraum- und Schwertransporte aus.

Das Wichtigste in Kürze

  • In 15 Bundesländern gelten inzwischen Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot wegen des Niedrigwassers.
  • Sachsen-Anhalt hält bislang am regulären Fahrverbot fest.
  • In Bayern war am ersten Wochenende kaum mehr Lkw-Verkehr zu beobachten, in Nordrhein-Westfalen nur ein leichter Anstieg.
  • BGL und DSLV verweisen auf das Grundproblem: Mehr Fahrtage schaffen keine zusätzlichen Fahrer, Fahrzeuge oder Lenkzeiten.
  • Baden-Württemberg verlängert seine Ausnahmen bis Ende September und bezieht bestimmte Großraum- und Schwertransporte ein.

Erste Bilanz: kaum mehr Lkw auf den Straßen

Die befürchtete zusätzliche Verkehrswelle ist bislang ausgeblieben.

In Bayern gilt die Ausnahme vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot seit dem 15. August. Nach Angaben von Innenminister Joachim Herrmann war am vergangenen Feiertag und am Sonntag kaum eine Erhöhung des Lkw-Aufkommens festzustellen. Größere zusätzliche Staus blieben ebenfalls aus.

Ähnlich fällt die Einschätzung des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) aus. Nach Angaben von Vorstandssprecher Dirk Engelhardt wurde in Nordrhein-Westfalen zwar ein leicht höheres Lkw-Aufkommen beobachtet, ohne dass daraus größere zusätzliche Staus entstanden seien. Von einem flächendeckend deutlichen Anstieg könne bislang nicht gesprochen werden.

Das sagt allerdings noch nichts darüber aus, wie viele Güter tatsächlich von Schiffen auf die Straße verlagert wurden. Belastbare Gesamtzahlen dazu liegen bislang nicht vor.

Mehr Fahrtage schaffen keine zusätzliche Kapazität

Für Transportverbände kommt die Entwicklung nicht überraschend. Die Lockerung erlaubt es Speditionen, bestehende Transporte flexibler über die Woche zu verteilen. Zusätzliche Fahrzeuge, Fahrer oder gesetzliche Lenkzeiten entstehen dadurch aber nicht.

Genau darauf hatte der BGL bereits bei Einführung der Ausnahmen hingewiesen. Auch der DSLV Bundesverband Spedition und Logistik sieht den zusätzlichen Spielraum am Wochenende als begrenzt.

DSLV-Hauptgeschäftsführer Frank Huster verweist auf die Größenordnung: Für den Ersatz einer größeren Binnenschiffsladung könnten nach seiner Darstellung rund 150 Lkw benötigt werden. Die Flotten vieler Unternehmen seien jedoch schon für die regulären Verkehre unter der Woche weitgehend ausgelastet.

Die Sonntagsfreigabe erhöht damit vor allem die Flexibilität – sie ersetzt nicht die ausfallende Kapazität der Binnenschifffahrt.

Donau zeigt, wie groß das Problem ist

Wie angespannt die Lage regional bleibt, zeigt Bayern. Nach Angaben des bayerischen Verkehrsministeriums ist die Donau ab Regensburg derzeit nicht mehr wirtschaftlich befahrbar. Im Hafen Regensburg werden seit Ende Juli nur noch vereinzelt Schiffe be- oder entladen und deutlich geringere Mengen bewegt.

Gerade bei Schüttgütern wie Getreide, Kohle oder Sand stößt die Straße schnell an Grenzen. Auch die Bahn kommt deshalb als Ersatzverkehr infrage, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.

15 Bundesländer mit Ausnahmen

Nach aktuellem Stand haben fast alle Länder Sonderregelungen erlassen.

Das BALM führt derzeit Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen in seiner Übersicht. Hinzu kommt Bremen.

Damit bestehen in 15 Bundesländern Ausnahmen im Zusammenhang mit dem Niedrigwasser.

Sachsen-Anhalt bleibt bislang bei der regulären Regelung. Für dringende Transporte können dort weiterhin Einzelgenehmigungen beantragt werden.

Baden-Württemberg verlängert bis Ende September

Während viele Länder ihre Ausnahmen zunächst bis Ende August befristet haben, geht Baden-Württemberg inzwischen weiter.

Die dortigen Sonderregelungen gelten nun bis Ende September. Sie erfassen weiterhin Transporte und entsprechende Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar der Bewältigung der Niedrigwasserfolgen dienen.

Neu ist, dass auch Großraum- und Schwertransporte einbezogen werden. Zudem kann bei bestimmten Transporten auf die Voraussetzung einer unteilbaren Ladung verzichtet werden, sofern das Gesamtgewicht 44 Tonnen nicht überschreitet.

Für Speditionen ist deshalb entscheidend, die jeweils aktuelle Landesregelung zu prüfen. Bundesweite Übersichten können bei kurzfristigen Änderungen hinter dem neuesten Stand zurückliegen.

Keine allgemeine Sonntagsfreigabe

Trotz der inzwischen weit verbreiteten Ausnahmen gilt keine pauschale Freigabe des Lkw-Verkehrs an Sonn- und Feiertagen. Entscheidend sind die jeweiligen Regelungen des Bundeslandes und der konkrete Transport.

Nach Angaben des Bundesamts für Logistik und Mobilität (BALM) gelten die Ausnahmen nach Maßgabe der jeweiligen Landesregelungen für Beförderungen und teilweise auch für Leerfahrten, die unmittelbar oder mittelbar mit der Bewältigung der Folgen des Niedrigwassers zusammenhängen. Bei einer Kontrolle muss dieser Zusammenhang nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden können. Geeignete Unterlagen können den Nachweis erleichtern.

Das BALM stellt eine Übersicht der aktuellen Ausnahmeregelungen mit weiterführenden Informationen zu den einzelnen Bundesländern bereit. Speditionen sollten dort vor Fahrtantritt prüfen, welche Voraussetzungen im jeweiligen Land gelten und wie lange die Ausnahme befristet ist.

Viel Flexibilität, bislang wenig zusätzlicher Verkehr

Die erste Bilanz zeigt damit ein recht klares Bild: Die Politik hat den rechtlichen Spielraum für zusätzliche Straßentransporte deutlich erweitert – die praktische Wirkung bleibt bislang begrenzt.

Solange Fahrer, Fahrzeuge und Lenkzeiten knapp bleiben, kann die Straße nur einen Teil der ausfallenden Schiffskapazitäten auffangen. Entscheidend wird deshalb sein, wie lange die niedrigen Pegelstände anhalten – und ob weitere Länder ihre Ausnahmen, wie Baden-Württemberg, über Ende August hinaus verlängern.

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