Vor einigen Tagen haben einige Bundesländer beschlossen, die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot um weitere Wochen zu verlängern. Am 02. Februar hat das BAG seine Übersicht über die straßengüterverkehrsrechtlichen Lockerungen aktualisiert. In dem vorliegenden Beitrag werden die neuesten Änderungen aufgelistet.
Bisher konnten sich die Bundesländer über die einheitlichen Fristen bezüglich der Dauer der Ausnahmeregelungen leider nicht einigen. Unten stehend stellen wir die jüngsten Änderungen in denjenigen Länder vor, die in den letzten Tagen die Entscheidung über die Verlängerung der Ausnahmen getroffen haben.
Brandenburg
Erlass vom 29. Januar 2021 gilt bis einschließlich 28. Februar 2021
Generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten werden erfasst. Gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte
Niedersachsen
Erlass vom 01. Februar 2021 gilt bis einschließlich 28. Februar 2021
Generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten werden erfasst. Gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte
Nordrhein-Westfalen
Erlass vom 29. Januar 2021 gilt bis einschließlich 28. Februar 2021
Generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten werden erfasst. Gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte
Schleswig Holstein
Erlass vom 29. Januar 2021 gilt bis einschließlich 05. April 2021
Generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten werden erfasst. Gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte
Saarland
Erlass vom 26. Januar 2021 gilt bis einschließlich 28. Februar 2021
Generell alle Beförderungen sowie Leerfahrten werden erfasst. Gilt bis auf weiteres nicht für Großraum- und Schwertransporte.
Aus der BAG-Übersicht ergibt sich, dass die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach wie vor:
– bis zum 28. Februar 2021 auch in Hessen, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Sachsen Anhalt, Berlin für alle Beförderungen sowie Leerfahrten gelten, mit Ausnahme von Großraum- und Schwertransporten
– bis zum 28. Februar 2021 in Thüringen, aber nur für notwendige Fahrten einschl. Leerfahrten
gelten.
Die vollständige BAG-Übersicht, die laufend aktualisiert wird, finden Sie hier.
Foto: Trans.INFO