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Diesel-Fahrverbote auch in Darmstadt

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Im Verwaltungsstreitverfahren (4 K 1755/15.WI) für saubere Luft in Darmstadt haben sich die klagenden Parteien Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der ökologische Verkehrsclub VCD mit dem beklagten Land Hessen auf eine Vergleichsvereinbarung verständigt. Danach werden zum 1. Juni 2019 streckenbezogene Diesel-Fahrverbote und Fahrspurreduzierungen in Kraft treten.

Laut Pressemeldung der DUH sollen von den Diesel-Fahrverboten die Hügelstraße und die Heinrichstraße betroffen sein. Der Luftgrenzwert für das Dieselabgasgift Stickstoffdioxid (NO2), der seit dem Jahr 2010 verbindlich gilt, wird in Darmstadt seit Jahren an der Hügelstraße (72 µg NO2/m³ im Jahresmittel 2017) und der Heinrichstraße (57 µg NO2/m³) überschritten. Der seit dem Jahr 2010 geltende Grenzwert ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2018 schnellstmöglich, spätestens jedoch 2019, einzuhalten.

In Darmstadt wurde wissenschaftlich nachgewiesen, dass durch Diesel-Fahrverbote keine Grenzwertüberschreitungen an anderen Stellen im Stadtgebiet auftreten werden. Anders als in anderen Städten gibt es nach allen vorliegenden Messungen und Modellierungen in Darmstadt nur an zwei Straßen Überschreitungen der Grenzwerte. Daher konnte sich das Konzept auch auf die Hügelstraße und die Heinrichstraße konzentrieren. Zugleich wurde vereinbart, dass das Diesel-Einfahrtverbot verschärft wird, sollte die NO2-Belastung im zweiten Halbjahr 2019 nicht wie prognostiziert unter dem EU-Grenzwert von 40 µg/m3 liegen. Die DUH und der VCD sehen in diesem Fall keine andere Wahl, als das Fahrverbot auf bestimmte Dieselfahrzeuge der Emissionsklasse Euro 6 auszudehnen.

Hintergrund:

Im November 2015 hat der ökologische Verkehrsclub Deutschland VCD Klage wegen Überschreitung der NO2-Luftqualitätsgrenzwerte erhoben. Im Mai 2016 wurde die Klage des VCD um die DUH als weiteren Kläger erweitert. Ziel ist die Änderung des Luftreinhalteplans, zur Einhaltung des NO2-Jahresmittelgrenzwerts. Die Rechtmäßigkeit von Diesel-Fahrverboten als kurzfristige Maßnahme zur Einhaltung des NO2-Grenzwerts bestätigte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 27. Februar 2018. Zonale Diesel-Fahrverbote einschließlich Euro 5 sind demnach ab 1. September 2019 möglich, ohne Euro 5 bereits seit 1. September 2018.

An der Hügelstraße 26 in Darmstadt wurde für 2017 ein neuer Jahresmittelhöchstwert von 72 µg NO2/m³ gemessen – nach München und Stuttgart einer der höchsten Werte. In der Heinrichstraße ermittelte die DUH mit ihrer Citizen Science Messaktion „Decke auf, wo Atmen krank macht“ 2018 ebenfalls NO2-Werte oberhalb der erlaubten 40 µg/m³.

Derzeit führt die DUH Klageverfahren für „Saubere Luft“ in 30 Städten. Klagen in Bielefeld, Hagen, Oberhausen und Wuppertal wird die DUH im Dezember noch einreichen. Damit klagt die DUH dann in insgesamt 34 Städten. Am 19. Dezember 2018 ist noch eine Verhandlung für „Saubere Luft“ in Wiesbaden terminiert. In diesem Verfahren sind die DUH und der VCD Kläger.

Foto: Pixabay.com

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