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Digitaler Tachograph

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25.06.2010

Der digitale Tachograph ist durch EU-Verordnung seit Mai 2006 als Nachfolge für die seit Jahrzehnten benutzten analogen Fahrtenschreiber auch Fahrtschreiber oder EG-Kontrollgeräte genannt, Pflicht.

Das Gerät speichert die Lenk-, Arbeits-, Bereitschaft- und Ruhezeiten in der Regel für 365 Tage. Zusätzlich werden noch weitere Informationen und Ereignisse wie z.B. Geschwindigkeit, Fahreridentifikation und Wartungsinformationen erfasst und gespeichert.

 

 

Diese Informationen dienen zum einen dazu den Überwachungsbehörden genaue Aufzeichnungen z. B. über die Einhaltung der Lenk- /Ruhezeiten und Geschwindigkeitsübertretungen an die Hand zu geben. Andererseits stellt ein digitaler Tachograph auch wichtige Daten für das Fahrzeug – Flottenmanagement zur Verfügung.

Für die Benutzung im Zusammenhang mit dem digitalen Tachographen sind 4 verschieden Chipkartentypen vorgesehen.

Unternehmenskarte
 Auf der Unternehmenskarte werden die firmenrelevanten Daten gespeichert.

Fahrerkarte
Die persönliche Fahrerkarte enthält die Informationen zum Fahrerstatus, vor allem die Lenk- und Ruhezeiten.

Werkstattkarte
Die Werkstattkarte ist für die Wartung und Kalibrierung des Tachographen notwendig.

Kontrollkarte / Behördenkarte
Die Behördenkarte dient den kontrollierenden Behörden wie etwa Polizei, Gewerbeaufsichtsamt dazu, Zugang zu den im Tachographen gespeicherten Daten zu erlangen.
 

Autor: Koliński Peter

Ursprung: http://www.google.de/imgres?imgurl=http://de.academic.ru/pictures/dewiki/86/Volvo_FH_002_digitaler_tachograph_u__cb_funk.jpg&imgrefurl=http://de.academic.ru/dic.nsf/dewiki/364023&usg=__2ySlkyyVBUJSCFEncWKWo-T-TJc=&h=1125&w=1500&sz=1013&hl=de&start=1&um=1&itbs=1&tbnid=XHSU3LdfiVH3pM:&tbnh=113&tbnw=150&prev;=/images?q=Digitaler+Tachographum=1hl=desa=Ntbs=isch:1