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Einheitliches Alkohollimit in der EU? Brüssel fordert neue Vorschriften

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Der Europäische Rat für Verkehrssicherheit (ETSC) vertritt die Auffassung, dass für Fahrer in der EU ein gleiches Alkohollimit gelten sollte. Die Europäische Kommission sieht Gesetzesänderungen diesbezüglich als notwendig und verfügt bereits über einen geeignetes Konzept zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Die ETSC-Kampagne, in der der Rat die Einführung eines einheitlichen Promillewertes für Fahrer in allen EU-Ländern fordert, ist noch nicht abgeschlossen. Die Institution argumentiert, dass es 0 Promille sein sollte. Laut ETSC reagiert jeder Körper unterschiedlich auf Alkohol – aufgrund von Alter, Gewicht, Geschlecht, Stoffwechsel, Stresslevel usw. Für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer wäre daher eine Nullgrenze am besten.

Derzeit gibt es in EU-Ländern unterschiedliche Vorschriften. Während im Vereinigten Königreich ein für  Fahrer ein Grenzwert von 0,8 Promille gilt, beträgt er in Spanien, Frankreich und Deutschland 0,5 Promille, aber  in der Tschechischen Republik, der Slowakei und Bulgarien 0 Promille. Die Einführung eines einheitlichen Grenzwerts würde nach Ansicht des Rates den Autofahrern das Reisen in Europa erleichtern.

Nach Ansicht von ETSC wird aber allein eine Verschärfung des Grenzwerts das Problem des Fahrens unter Alkoholeinfluß nicht lösen. Deshalb betont der Rat auch die Rolle einer wirksamen polizeilichen Überwachung der Fahrer und einer ordnungsgemäß durchgeführten Informationskampagne. Die Forderung des Rates wurde vom Verband der europäischen Brauereien “The Brewers of Europe”, in dem 29 nationale Brauereiverbände aus EU-Ländern sind, unterstützt.

Die Europäische Kommission bereitet Änderungen vor

Im April dieses Jahres hat die Europäische Kommission eine Reihe von Empfehlungen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit veröffentlicht. Wie die Kommission feststellte, brachte die Einführung des Alkohol-Atem-Testgeräten in den 1970er Jahren erhebliche Verbesserungen mit sich, doch sind neue und bessere Maßnahmen erforderlich. Fahrer unter Alkoholeinfluss sind an 25 Prozent aller Todesunfälle in der gesamten EU beteiligt – unterstreicht die EG.

Daher sollte dieser Grenzwert nach Angaben der Kommission 0,5 g / l oder weniger betragen. Der Kommission zufolge dürfte die Obergrenze aufgrund der begrenzten Möglichkeiten der Polizei, die sich darauf konzentrieren sollte, Fahrer mit einem höheren Alkoholgehalt im Körper zu ermitteln, nicht zu niedrig sein. Für Anfänger sollte es jedoch 0 oder nur etwas mehr sein.

Darüber hinaus empfiehlt die Kommission routinemäßige Alkoholkontrollen und den Einbau von Alkolock in Fahrzeugen von Fahrern, die die zulässige Höchstgrenze einmalig, aber deutlich überschritten haben und “Wiederholungstäter” sind.

Foto:policja.pl

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