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EU-Mautregeln: Was das Ende der Gratisfahrt für Elektro-Lkw bedeutet

Lesezeit 7 Min.

Für Spediteure, die mit Elektro-Lkw kalkulieren, wird ein wichtiger Kostenvorteil planbarer – bleibt aber zeitlich begrenzt. Das Europäische Parlament hat neue EU-Mautregeln gebilligt: Bis zum 30. Juni 2031 dürfen Mitgliedstaaten emissionsfreie Lkw vollständig von der Maut befreien. Danach sind höchstens 75 Prozent Nachlass erlaubt. Wer heute einen Elektro-Lkw kauft, sollte diese Grenze bereits in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einbeziehen.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Auf einen Blick

  • Die Abgeordneten stimmten mit 475 zu 96 Stimmen bei 70 Enthaltungen für die Reform der Eurovignetten-Richtlinie. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die Regelung noch formell bestätigen.
  • Bis zum 30. Juni 2031 können Staaten emissionsfreie Lkw vollständig von der Maut befreien. Ab dem 1. Juli 2031 sind höchstens 75 Prozent Nachlass möglich.
  • Für emissionsarme Lkw darf der Nachlass zunächst bis zu 75 Prozent betragen. Ab dem 1. Juli 2031 sinkt die Obergrenze auf 50 Prozent. Anhänger bleiben unberücksichtigt.
  • Elektro-Lkw machten im ersten Halbjahr 2026 4,8 Prozent der Neuzulassungen in der EU aus, stellten aber erst rund 0,3 Prozent der Gesamtflotte. In Island und der Schweiz erreichten sie bereits ein Viertel bis ein Drittel der Neuwagenverkäufe im Lkw-Bereich.

Die Abstimmung vom 7. Oktober bestätigte den Anfang Juli erzielten Kompromiss zwischen Parlament, EU-Mitgliedstaaten und Europäischer Kommission. Der Rat der Europäischen Union muss die Vereinbarung noch formell bestätigen.

Die neue Regelung schafft lediglich den rechtlichen Rahmen. Sie erlaubt den Ländern, emissionsfreie und emissionsarme Lkw bei der Maut zu begünstigen, verpflichtet sie aber nicht dazu.

Was sich ändert – und ab wann

  • Emissionsfreie Lkw: Bis zum 30. Juni 2031 ist eine vollständige Mautbefreiung möglich. Ab dem 1. Juli 2031 darf der Nachlass gegenüber dem Standardsatz der Mautklasse 1 höchstens 75 Prozent betragen.
  • Emissionsarme Lkw: Erstmals können Staaten die Maut für diese Fahrzeuge um bis zu 75 Prozent reduzieren. Ab dem 1. Juli 2031 gilt eine Obergrenze von 50 Prozent. Darunter könnten auch Fahrzeuge mit Reichweitenverlängerer fallen, sofern dieser nicht mit fossilen Kraftstoffen betrieben wird.
  • Anhänger: Die Kommission wollte den CO2-Fußabdruck von Anhängern bei der Mautvergünstigung berücksichtigen. Die Mitgliedstaaten lehnten dies jedoch ab. Innerhalb von drei Jahren soll das Thema erneut geprüft werden.

Nach den bisherigen Vorgaben wäre die Möglichkeit zur vollständigen Befreiung emissionsfreier Lkw Ende 2025 ausgelaufen. Die EU-Kommission schlug deshalb bereits im Juni 2025 eine Verlängerung vor, damit Spediteure und Hersteller mehr Planungsspielraum erhalten.

Warum die Maut für die Wirtschaftlichkeit entscheidend ist

Elektro-Lkw sind in der Anschaffung weiterhin deutlich teurer als Dieselfahrzeuge. Mautvorteile helfen dabei, diese Mehrkosten im laufenden Betrieb auszugleichen. In bestimmten Einsatzprofilen liegen Elektro-Lkw bei den Gesamtkosten bereits vor Diesel-Lkw, wobei die Mautbefreiung einen wesentlichen Anteil daran hat.

Deutschland, der größte Lkw-Markt der EU, hat die Verlängerung bereits umgesetzt. Der Bundestag beschloss im November 2025, batterieelektrische Lkw bis zum 30. Juni 2031 von der Autobahnmaut auszunehmen.

Für einen schweren Diesel-Lkw beträgt die Maut in Deutschland mehr als 30 Cent je Kilometer. Legt ein Fahrzeug jährlich 100.000 Kilometer auf mautpflichtigen Straßen zurück, summiert sich das auf mehr als 30.000 Euro pro Jahr – Kosten, die bei einem Elektro-Lkw derzeit entfallen. Ab dem 1. Juli 2031 müssen Betreiber selbst bei der maximal möglichen Vergünstigung mindestens ein Viertel des regulären Satzes entrichten.

Gleichzeitig steigen die Mautsätze für Diesel-Lkw in ganz Europa weiter. Mehr dazu: Was Transportunternehmen über die Maut in Europa ab 2027 wissen sollten.

Die Situation in Deutschland lässt sich jedoch nicht auf alle Länder übertragen. Nach Angaben des Herstellerverbands ACEA boten 2025 nur zwei EU-Staaten eine vollständige Mautbefreiung an. Zehn Länder setzten auf reduzierte Sätze, während 15 die Möglichkeit überhaupt nicht nutzten.

Wie viele Elektro-Lkw sind tatsächlich unterwegs?

Die Zulassungen wachsen deutlich, allerdings von einem niedrigen Ausgangsniveau. Nach Angaben der ACEA entfielen im ersten Halbjahr 2026:

  • 4,8 Prozent der neuen Lkw-Zulassungen in der EU auf elektrisch aufladbare Fahrzeuge – nach 3,6 Prozent im Vorjahreszeitraum,
  • 47,7 Prozent mehr Zulassungen auf Elektro-Lkw als ein Jahr zuvor,
  • 92,1 Prozent der Neuzulassungen weiterhin auf Diesel-Lkw,
  • 74 Prozent aller Elektro-Lkw-Zulassungen auf Deutschland, die Niederlande und Frankreich zusammen.

Der EU-Durchschnitt verdeckt große Unterschiede zwischen den einzelnen Märkten. In Island war im ersten Halbjahr 2026 fast jeder dritte neu zugelassene Lkw mit mehr als 3,5 Tonnen elektrisch. Dahinter folgten die Schweiz mit 26 Prozent, Norwegen mit 23 Prozent und Schweden mit 19 Prozent. Grundlage sind ACEA-Daten, die von der österreichischen Mobilitätsorganisation VCÖ ausgewertet wurden.

Unter den EU-Mitgliedstaaten führten die Niederlande mit 16 Prozent, Dänemark mit 13 Prozent, Deutschland mit 9 Prozent und Österreich mit 8 Prozent. Das Vereinigte Königreich kam auf 7 Prozent, Frankreich auf 5 Prozent. Der Durchschnitt der EU-27 lag bei rund 5 Prozent.

An der Spitze stehen vor allem Länder, in denen Elektro-Lkw auf der Straße wenig oder gar keine Maut zahlen. Die Schweiz etwa befreit Elektro-Lkw bis 2030 von der Schwerverkehrsabgabe. Laut VCÖ spart ein Elektro-Lkw dort gegenüber einem Dieselmodell rund 40.000 Euro pro Jahr. In Österreich beträgt der Vorteil etwa 10.000 Euro.

Österreich zeigt zugleich, wie langsam sich Fahrzeugflotten verändern – selbst in einem der führenden Märkte. Im Juni 2026 wurde dort der 1.000. batterieelektrische Lkw über 3,5 Tonnen zugelassen. Anfang 2021 waren es erst 47 Fahrzeuge. Trotzdem machen Elektro-Lkw damit nur etwa 1,4 Prozent der rund 75.000 schweren Lkw und Sattelzugmaschinen aus, wie Oekonews berichtet.

Noch kleiner ist der Anteil in der gesamten EU-Flotte. Auf den Straßen der EU sind rund 6,2 Millionen Lkw unterwegs. Ihr Durchschnittsalter liegt bei etwa 14 Jahren, und batterieelektrische Fahrzeuge machten 2024 lediglich 0,3 Prozent des Lkw-Bestands aus. Wie bereits berichtet, steigen die Verkäufe von Elektro-Lkw zwar, doch Dieselfahrzeuge werden noch viele Jahre den Markt dominieren.

Nach Einschätzung der ACEA muss der Anteil emissionsfreier Fahrzeuge an den neuen Lkw-Verkäufen bis 2030 mindestens 35 Prozent erreichen, damit die Hersteller die CO2-Ziele der EU einhalten können.

Übergangstechnologien im Fokus

Die Möglichkeit, auch emissionsarme Fahrzeuge bei der Maut zu begünstigen, wurde vom deutschen Europaabgeordneten Markus Ferber (CSU) begrüßt. Seiner Ansicht nach können Übergangstechnologien den CO2-Ausstoß sofort senken, während das Ladenetz für schwere Nutzfahrzeuge noch nicht flächendeckend ausgebaut ist. Zugleich kritisierte er, dass Anhänger weiterhin nicht berücksichtigt werden.

Was Betreiber jetzt prüfen sollten

  • Nationale Vorgaben prüfen. Ein Mautnachlass gilt nur in Ländern, die ihn tatsächlich einführen.
  • Maut ab Juli 2031 einplanen. Ein 2026 gekaufter Lkw profitiert höchstens bis zum 30. Juni 2031 – also etwa fünf Jahre – von der vollständigen Befreiung. In die Gesamtkostenrechnung gehören deshalb auch die Mautzahlungen danach.
  • Restwert berücksichtigen. Käufer gebrauchter Fahrzeuge müssen nach 2031 Maut zahlen. Das kann die späteren Restwerte beeinflussen.
  • Emissionsarme Fahrzeuge beobachten. Niedrigere Mautsätze könnten bestimmte Antriebe interessant machen, die nicht vollständig emissionsfrei sind.

Die neuen Regeln schaffen einen von der Branche lange geforderten Planungsrahmen. Die Mautbefreiung für Elektro-Lkw bleibt jedoch befristet. Geschäftsmodelle, die auf diesem Vorteil beruhen, sollten deshalb bereits heute die Kosten ab 2031 berücksichtigen.

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