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Eurotunnel: Ab Januar gelten neue Regeln

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Ab dem nächsten Jahr gelten neue Regeln für die Durchquerung des Eurotunnels.

LKW-Fahrer, die ab dem 1. Januar 2021 aus Großbritannien in Calais ankommen, werden abhängig von der Art der Ladung, die sie befördern, entweder die grüne Route (Autobahn A16) oder die orangefarbene Route zum Zollzentrum (Center Douane SIVEP), wo sie zusätzlichen Kontrollen unterliegen werden, nehmen müssen.

Denn obwohl sich Großbritannien mit der EU auf ein Handels-und Kooperationsabkommen geeinigt hat, bedeutet dies nicht, dass infolge des Brexit im Jahr 2021 keine Zollformalitäten an den Grenzen erledigt werden müssen. Das Abkommen sieht zwar Nullzollsätze und Nullkontingente für alle Waren vor, die den entsprechenden Ursprungsregeln genügen, was heißt, dass auf Waren im bilateralen Handel keine Zölle bei der Einfuhr erhoben werden, trotzdem müssen aber Formalitäten für die Ein- und Ausfuhr erledigt werden.

Der Eurotunnel stellt Frachtführern eine Art Passierschein („Eurotunnel Border Pass”) zur Verfügung, dieser ist online verfügbar und soll das Verfahren an der Grenze beschleunigen.

Sollte ein LKW-Fahrer über keinen „Eurotunnel Border Pass” verfügen, ist es wichtig, dass er über Strichcodes (auf Zolldokumenten) oder einen GMR-Code (reist er aus Frankreich nach Großbritannien ein) verfügt. Diese muss er am Pit Stop vorlegen können.

Der Eurotunnel hat alle neuen Regeln in einer Broschüre zusammengestellt. Die Informationen sind auch auf Deutsch verfügbar.

Zusammenarbeit:Natalia Jakubowska

Foto: Eurotunnel Le Shuttle Freight

 

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