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Fahrverbot in Frankreich aufgehoben, aber zusätzliche Pflichte für LKW-Fahrer eingeführt

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Wegen der Coronavirus – Epidemie wurde in Frankreich das Verkehrsverbot für 30 Tage aufgehoben. Zusätzlich wurde auch eine Reihe von Verschärfungen für den öffentlichen Transport und Warenverkehr eingeführt. 

Am 20. März wurde ein französisches Dekret erlassen, aufgrund dessen die an Wochenenden und Feiertagen geltenden Fahrverbote  bis zum einschließlich 20. April aufgehoben wurden.

An diesem Tag hat die französische Regierung auch ein weiteres Rechtsgeschäft veröffentlicht, dessen Ziel ist, die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen. Es berücksichtigt eine Reihe von Pflichten für den öffentlichen Personenverkehr sowie einige Verschärfungen für den Straßengüterverkehr. Diese betreffen sowohl Fahrer als auch das Personal am Verlade- und Entladeort.

Dies bedeutet Folgendes:
– Die Regeln für soziale Distanzierung sollen eingehalten werden, d.h. ein Fahrer oder Mitarbeiter an der Rampe soll einen sicheren Abstand von anderen halten.

Gemäß TLV, dem belgischen Verband der Transportunternehmen, bedeutet dies, dass die Doppelbesetzung in Frankreich verboten ist.

– Ein LKW muss mit einem Vorrat von Wasser und Seife sowie mit einmaligen Handtüchern und Desinfektionsmitteln mit Alkohol ausgestattet sein.

– Falls die oben genannten Anforderungen eingehalten werden, darf dem Fahrer der Zugang zu den Sanitäranlagen am Verlade- und Entladeort nicht verweigert werden (wenn es kein Wasser zugänglich ist, soll ihm ein Desinfektionsgel zur Verfügung gestellt werden).

– Alle Dokumente müssen ohne direkten menschlichen Kontakt überwiesen werden.

– Die Ware kann nur an den Ort geliefert werden, der in der gültigen Frachturkunde angegeben wurde.

Obwohl der Straßengüterverkehr den französischen Regelungen über die Freizügigkeit nicht unterliegt, wird empfohlen, das Dokument dabei zu haben, das zum Aufenthalt in Frankreich wegen der Ausübung der beruflichen Tätigkeit berechtigt (Le justificatif de déplacement professionnel – zum Herunterladen auf der Internetseite des französischen  Innenministeriums).

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