Aufgrund bevorstehender Feiertage bzw. Sonderregelungen wird es in einigen EU-Ländern Fahrverbote für Lkw geben. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht aller Einschränkungen und Lockerungen.
Deutschland
Es gibt keine Fahrverbote nach §30 Abs.3 StVO. Die Aussetzung des Lkw-Fahrverbots an Sonn- und Feiertagen gilt für alle Bundesländer und ist bis zum 30. Juni 2021 gültig. Von der Allgemeinen Ausnahme sind generell alle Beförderungen, sowie Leerfahrten erfasst.
Österreich
Fahrverbote für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t sowie für Lkw und Sattelzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t.
– 02. Juni von 09:00 bis 22 Uhr – Das Verbot gilt für Fahrten, bei denen das Ziel in Italien liegt oder über Italien erreicht werden soll auf folgenden Strecken:
– Inntalautobahn A 12 von der Staatsgrenze bei Kufstein bis zur Anschlussstelle Imst und
– Brennerautobahn A 13 Anschlussstelle Innsbruck Süd bis zur Staatsgrenze
Der Grund für die Erlassung des Sonderfahrverbotes ist ein Lkw-Fahrverbot in Italien wegen eines Feiertags.
– 3. Juni von 0:00 bis 22 Uhr
Außerdem müssen Fahrer, die durch Österreich fahren, die für Juni geplanten Blockabfertigung in Tirol beachten. Die erste Einschränkung ist bereits heute am 01. Juni! Die nächste schon am Freitag, 4. Juni.
Liechtenstein
Einschränkungen gelten für Lkw über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht; industrielle Zugmaschinen und Maschinen, Gelenkfahrzeuge und Lastzüge über 5 t:
– 03. Juni von 0:00 bis 24
Polen
Einschränkungen gelten für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 12 t.
Fahrverbot gilt an folgenden Tagen:
– 02. Juni von 18:00 bis 22:00 Uhr,
– 03. Juni von 08:00 bis 22:00 Uhr.
Italien
Das Verkehrsverbot gilt für Lastkraftwagen und Fahrzeugkombinationen, die für den Transport von Gütern mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t ausgelegt sind.
Fahrverbot gilt am:
– 02. Juni von 7.00 bis 22.00 Uhr,
– 03. Juni von 00.00 bis 22.00 Uhr – auf dem Abschnitt der A22 zwischen Sterzing und der Staatsgrenze am Brenner gilt ein Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen. Dies gilt für den gesamten Verkehr in Richtung Norden.
Kroatien
Die Verbote gelten für Lkw und Fahrzeugkombinationen über 7,5 Tonnen und Lkw und Fahrzeuge mit Anhängern über 14 Meter Länge.
– 2. Juni von 15 Uhr bis 23 Uhr,
– 3. Juni von 14 Uhr bis 23 Uhr.
Foto: Trans.INFO