Im Oktober werden neben den regulären LKW-Verkehrsbeschränkungen auch in mehreren europäischen Ländern Feiertagsbeschränkungen eingeführt.
2. Oktober (Donnerstag)
- Luxemburg – von 23:30 Uhr bis Mitternacht. Das Verbot gilt nur auf den Straßen in Richtung Deutschland. Einschränkungen für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen (mit / ohne Anhänger)
3. Oktober (Freitag, Tag der Deutschen Einheit)
- Österreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Verbot auf Autobahnen A12 Inntalautobahn und A13 Brennerautobahn, wenn die Strecke nach oder durch Deutschland führt. Gilt für Zugmaschinen mit Anhängern über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht, schwere Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 Tonnen.
- Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr auf Straßen in Richtung Deutschland.
- Deutschland – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Das Verbot gilt für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und Kombinationen unabhängig vom Anhängergewicht.
22. Oktober (Mittwoch)
- Ungarn – von 22:00 Uhr bis Mitternacht. Auf ungarischen Straßen gilt ein Verbot für schwere Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 Tonnen.
23. Oktober (Donnerstag, Nationalfeiertag – Ungarn)
- Ungarn – Verbot von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
26. Oktober (Sonntag, Nationalfeiertag – Österreich)
- Österreich – Verkehrsbeschränkungen von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
28. Oktober (Dienstag, Unabhängigkeitstag – Tschechische Republik)
- Tschechische Republik – Beschränkung von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Lkw und Kombinationen über 7,5 Tonnen.
31. Oktober (Freitag vor Allerheiligen)
- Kroatien – von 15:00 Uhr bis 23:00 Uhr. Gilt für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhängern, die länger als 14 Meter sind.
- Frankreich – von 22:00 Uhr bis Mitternacht. In dieser Zeit sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht auf französischen Straßen nicht erlaubt.
- Luxemburg – Verbote: in Richtung Deutschland von 23:30 Uhr bis Mitternacht; in Richtung Frankreich von 21:30 Uhr bis Mitternacht.
- Deutschland (Reformationstag) – von Mitternacht bis 22:00 Uhr in bestimmten Bundesländern: Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.
- Polen – Einschränkung von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Fahrzeuge über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht.
- Slowenien – Einschränkung von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr für Lkw und Kombinationen über 7,5 Tonnen.
1. November (Samstag, Allerheiligen)
- Österreich – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
- Kroatien – von 14:00 Uhr bis 23:00 Uhr.
- Frankreich – von Mitternacht bis 24:00 Uhr.
- Luxemburg – von Mitternacht bis 21:45 Uhr und von 23:30 Uhr bis Mitternacht in Richtung Deutschland und von Mitternacht bis 24:00 Uhr auf Straßen in Richtung Frankreich.
- Deutschland – von Mitternacht bis 22:00 Uhr, jedoch nur in den Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland.
- Polen – von 08:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
- Slowakei – von Mitternacht bis 22:00 Uhr. Verbot gilt für Lkw über 7,5 Tonnen und Kombinationen mit Anhängern über 3,5 Tonnen.
- Slowenien – von Mitternacht bis 22:00 Uhr.
- Ungarn – von 08:00 Uhr bis 24:00 Uhr.
- Italien – von 09:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Beschränkungen gelten für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 Tonnen.
Sonderregeln in Deutschland
Für den 31. Oktober (Reformationstag) und den 1. November (Allerheiligen) gelten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Lockerungen. Hier beginnt das Fahrverbot erst um 06:00 Uhr. Zudem ist Transitverkehr in beiden Bundesländern zwischen 06:00 und 22:00 Uhr auf bestimmten Autobahnen erlaubt:
- Niedersachsen: A1, A2, A30, A31, A33
- Nordrhein-Westfalen: A1, A2, A30