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Schutzschild der Bundesregierung kommt. Speditionen erhalten ab sofort finanzielle Unterstützung

Deutsche Unternehmen, die unter den Folgewirkungen des russischen Angriffskriegs leiden, können neue Finanzhilfen der Bundesregierung nutzen. Der Antragsstart hat begonnen.

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Deutsche Speditionen spüren die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, besonders die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine Belastung dar. Zudem wirken sich die Sanktionen auf die wirtschaftliche Situation der Unternehmen in Deutschland aus.

Deshalb hatten Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner bereits am 8. April ein umfassendes Maßnahmenpaket für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen vorgestellt. Wovon beide Programme nun startklar sind. Zum einen das KfW-Sonderprogramm UBR 2022, was für Speditionen aller Größen von Bedeutung ist und zum anderen die Erweiterung der Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme.

Nach Angaben der Bundesregierung startet das KfW-Sonderprogramm heute am 9. Mai 2022. Zum Großbürgschaftsprogramm können bereits Anträge seit dem 29. April 2022 gestellt werden. Zudem heißt es, dass sich die Bundesregierung in weit fortgeschrittenen Beihilfengesprächen bezüglich beider Hilfspogramme mit der EU-Kommission befinde.

Das Schutzschild für Speditionen im Detail

Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, soll kurzfristig die Liquidität der von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffenen Unternehmen sichern. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substantieller Risikoübernahme angeboten.

Wesentliche Eckpunkte des KfW-Sonderprogramms UBR

  1.  Das KfW-Kreditprogramm besteht aus zwei Programmkomponenten, eine für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von 100 Mio. Euro und eine für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen.
  2. Gefördert werden kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung.
  3. Die KfW gewährt den Hausbanken eine 80 prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. EUR Jahresumsatz) und 70 prozentige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch soll die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht werden.

Es gelten Zugangsvoraussetzungen

Um am Sonderprogramm teilnehmen zu können, muss die Betroffenheit bewiesen werden, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultiert. Beispielsweise:

  • Umsatzrückgang durch weggebrochenen Absatzmarkt,
  • nachgewiesene Produktionsausfälle in den Ländern Ukraine, Belarus und Russland,
  • nachgewiesene Produktionsausfälle aufgrund fehlender Rohstoffe und Vorprodukte,
  • Schließung von Produktionsstätten in Russland, Ukraine oder Belarus,
  • besonders hohe Betroffenheit durch die gestiegenen Energiekosten (Energiekostenanteil mindestens 3% vom Jahresumsatz 2021).

Das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

Wesentliche Eckpunkte zum Großbürgschaftsprogramm

Im rahmen des Programms werden Unternehmen ab 20 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab 50 Mio. Euro Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen gefördert. Es können Betriebsmittel- und Investitionskredite verbürgt werden. Die Bürgschaftsquote beträgt in der Regel 80 Prozent, in besonders betroffenen Einzelfällen bis zu 90 Prozent. Auch hier gelten dieselben Zugangsvoraussetzungen wie beim KfW-Kreditprogramm und das Großbürgschaftsprogramm ist ebenfalls bis zum 31. Dezember 2022 befristet.

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