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Ladeförderung für E-Lkw: Bis zu 5 Mio. Euro – aber nicht für jeden

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Der Bund startet sein bislang größtes Förderprogramm für Ladeinfrastruktur im Schwerverkehr. Für Speditionen eröffnen sich neue Chancen - gleichzeitig steigt der Wettbewerbsdruck bei der Antragstellung.

Dieser Text wurde vollständig von einem Redakteur verfasst – basierend auf fachlichem Wissen, journalistischer Erfahrung und sorgfältiger Recherche. Künstliche Intelligenz kam dabei nicht zum Einsatz.

Das Bundesverkehrsministerium (BMV) legt ein neues Förderprogramm für Ladeinfrastruktur im Straßengüterverkehr auf. Insgesamt stehen eine Milliarde Euro über vier Jahre bereit, zum Start werden 200 Millionen Euro für 2026 ausgeschrieben.

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betont:

„Mit unserem milliardenschweren Förderprogramm schaffen wir jetzt die Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau der Ladeinfrastruktur und erleichtern Speditionen sowie Logistikunternehmen den Umstieg auf batterieelektrische Nutzfahrzeuge.“

Entscheidend: Gefördert wird mehr als die Ladesäule

Für die Praxis relevant ist der Umfang der Förderung. Unterstützt werden nicht nur Ladepunkte, sondern auch:

  • Netzanschlüsse
  • Batteriespeicher
  • Ladelastmanagement

Gerade der Netzanschluss gilt in der Branche als größter Kostentreiber – und bislang oft als Investitionshemmnis.

Drei Förderaufrufe – unterschiedliche Logik

Das Programm ist in drei Linien aufgeteilt, die sich deutlich unterscheiden:

Aufruf A: KMU-Depotladen (Windhundverfahren)

  • Start: 5. Juni 2026
  • Mindestleistung: 50 kW pro Ladepunkt
  • Verfahren: first come, first served

Förderrahmen:

  • bis 300.000 Euro (De-minimis)
  • bis 1 Mio. Euro (AGVO)

Förderquote:

  • kleine Unternehmen: bis 50 %
  • mittlere Unternehmen: bis 40 %

Praxis: Wer hier profitieren will, muss den Antrag zum Start fertig haben.

Aufruf B: Depotladen für alle Unternehmen

  • Zeitraum: 26. Mai – 7. Juli 2026
  • bis 5 Mio. Euro pro Projekt

Vergabe erfolgt im Wettbewerb. Zentrales Kriterium laut Richtlinie: Förderbetrag pro installierter Ladeleistung (Euro/kW).

Bedeutet: Projekte mit geringerer Förderintensität werden bevorzugt.

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

  • ebenfalls 26. Mai – 7. Juli 2026
  • ebenfalls bis 5 Mio. Euro Förderung

Zusätzliche Anforderungen:

  • mindestens 100 kW pro Ladepunkt
  • mindestens 1.500 kW Gesamtleistung je Standort
  • einzelne Ladepunkte mit mindestens 350 kW

Ziel: Aufbau von Ladehubs entlang zentraler Verkehrsachsen.

Einnahmen bleiben außen vor

Ein wichtiger Punkt für Betreiber: Einnahmen aus dem Ladebetrieb werden nicht auf die Förderung angerechnet, heißt es in der Richtlinie.

Das verbessert die Wirtschaftlichkeit insbesondere bei öffentlich zugänglichen Standorten.

Ausbauziel bleibt begrenzt

Trotz der hohen Fördersumme bleibt die Wirkung begrenzt.

Das BMV plant:

  • 1,85 Mio. kW Ladeleistung im Depotbereich
  • 650.000 kW öffentlich

Damit sollen rund 20 Prozent des Bedarfs bis 2030 gedeckt werden. Heißt: Der Großteil der Infrastruktur muss weiterhin privat finanziert werden.

Branche: „Wichtiger Impuls“ – aber nicht ausreichend

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt das Programm.

Vorstandssprecher Dirk Engelhardt erklärt:

„Eine flächendeckend leistungsfähige Ladeinfrastruktur stellt die Grundvoraussetzung für den Umstieg auf batterieelektrische Lkw dar.“

Positiv bewertet der Verband vor allem die Förderung von Netzanbindung und Energiemanagement.

Entscheidender Punkt: Umsetzung

Gleichzeitig mahnt die Branche Tempo an. Engelhardt betont:

„Jetzt kommt alles auf eine zügige und pragmatische Umsetzung an.“

Gefordert werden:

  • schnelle Bewilligungen
  • klare Planung für weitere Förderaufrufe
  • zusätzliche Maßnahmen (Fahrzeugförderung, Stromkosten, Gewichtskompensation)
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