Frankreich will Verbot zur Ruhepause im Fahrzeug für Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen einführen

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Frankreich hat bereits im vergangenen Jahr leichte Nutzfahrzeuge unter die Lupe genommen. Jetzt wurden die Ergebnisse präsentiert.

Wie der französische Transportverband OTRE informiert hat der Abgeordnete Damien Pichereau Änderungen im Gesetz über die Mobilität (Loi d’orientation des Mobilités, kurz LOM) vorgeschlagen und plädiert für ein Verbot zur Ruhepause im Fahrzeug für Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen. Der Vorschlag wurde jetzt vom  Rechtsausschuss angenommen und wird nach der Abstimmung im Plenum am 3. Juni endgültig implementiert. Pichereau wurde Anfang letzten Jahres mit der Ausarbeitung von Gesetzgebungsvorschlägen für den Transport von Fahrzeugen bis zu 3,5 Tonnen auf französischem Gebiet beauftragt.

OTRE begrüßt den Vorschlag sehr. Nach Ansicht der Gewerkschaften erfordert der Kampf gegen Sozialdumping strengere Vorschriften in Bezug auf leichte Nutzfahrzeuge.

 Lenk- und Ruhezeiten nicht dokumentiert müssen dokumentiert werden

Die französische Arbeitsaufsicht kontrolliert seit dem vergangenen Jahr intensiv die Einhaltung der Verordnung über die Arbeitszeitbestimmungen und die Führung eines individuellen Inspektionsbuches für den Güterkraftverkehr vom  20. Juli 1998. Gemäß dieser Verordnung müssen Fahrer von Fahrzeugen mit einem zGG von weniger als 3,5 Tonnen, auch aus dem Ausland, Lenk- und Ruhezeiten in einem speziellen Buch ( Livret individuel de contrôle ) dokumentieren.

In seinem Bericht vom April 2018 weist Damien Pichereau jedoch darauf hin, dass Fahrer aus dem Ausland anstelle vom Livret individuel de contrôle auch ein anderes Dokument haben, das ihre Arbeitszeit bestätigt, haben können. Wer ein solches nicht vorweisen kann, wird mit einer Geldstrafe von 135 Euro bestraft (Verstoß der Klasse 4). Der Betrag kann auf 90 Euro gesenkt oder auf 750 Euro erhöht werden.

In dem oben genannten Bericht, der der französischen Verkehrsministerin überreicht wurde,  weist Pichereau besonders auf die Notwendigkeit hin bestimmte Sozialvorschriften auch für Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen einzuführen.

Ähnliche Pläne hat auch die Europäische Kommission, die die Vorschriften für Fahrzeuge von über und unter  3,5 t  angleichen will und  somit die Verordnung (EG) 1071/2009 auch für Unternehmen, die ihre Transportdienstleistungen mittels leichte Nutzfahrzeuge realisieren, zur Pflicht machen will.

Foto: creditbobby_hidy_flickr

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