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Fronleichnam: LKW-Fahrverbote in Europa im Überblick

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Am 20. Juni wird in einigen Ländern der EU Fronleichnamsfest gefeiert. Aus dem Grund gelten an dem Tag oder teilweise bereits auch am Vortag Fahrverbote für LKW.

Hier ein Überblick:

19. Juni :

– Kroatien – von 15 bis 23 Uhr. Das Verbot gilt für LKW und Fahrzeugkombinationen mit einem zGG von über 7,5 Tonnen sowie für LKW und Fahrzeuge mit Anhängern mit einer Länge von mehr als 14 m.

– Luxemburg – von 23:30 bis 24 Uhr in Richtung Deutschland. Das Verbot gilt für LKW, deren zGG mit oder ohne Anhänger mehr als 7,5 Tonnen beträgt.

– Polen –  von 18 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt für schwere Nutzfahrzeuge mit einem zGG von mehr als 12 Tonnen. Ausgenommen vom Verbot sind Fahrzeuge, die aus dem Ausland zurückkehren.

 

20. Juni, Fronleichnam: 

– Österreich – von 0:00 bis 22 Uhr. Die Einschränkungen gelten für Zugmaschinen mit Anhängern mit einem zGG der Zugmaschine oder des Anhängers von mehr als 3,5 Tonnen, Lastkraftwagen, Gelenkfahrzeuge mit einem zGG von über 7,5 Tonnen,

– Kroatien – von 14 bis 23 Uhr (nur auf bestimmten Strecken),

– Luxemburg – von 0:00 bis 21:45 Uhr in Richtung Deutschland,

– Deutschland – von 0:00 bis 22 Uhr. Das Verbot gilt nur in den folgenden Bundesländern: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Betroffen sind LKW mit einem zGG von mehr als 7,5 t und LKW mit Anhänger,

– Polen – von 8 bis 22 Uhr,

– Italien – von 0:00 bis 22 Uhr auf der Brennerautobahn. Das Verbot gilt für LKW mit einem zGG von über 7,5 Tonnen.

Foto: Trans.INFO

 

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