Nachdem das Bundesverkehrsministerium die Reformpläne bereits Anfang des Jahres vorgestellt hatte, hat das Bundeskabinett nun die Änderungsverordnung zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu weiteren straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften beschlossen.
Ziel ist es laut Bundesverkehrsministerium, den Einstieg in den Fahrerberuf zu erleichtern und mehr Berufskraftfahrer schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.
Besonders im Straßengüterverkehr gilt der Fahrermangel seit Jahren als eines der größten Probleme der Branche. Viele Unternehmen suchen zunehmend Fahrpersonal im Ausland, gleichzeitig gelten Anerkennungsverfahren und Sprachhürden bislang oft als kompliziert und langwierig.
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder erklärte:
„Ohne unsere Berufskraftfahrer in der Logistik und im ÖPNV würde Deutschland stillstehen. Mit der Änderungsverordnung bauen wir Zugangshürden ab und bringen Fahrerinnen und Fahrer schneller in den Job.“
Gleichzeitig verwies der Minister darauf, dass die Maßnahmen allein das Problem nicht lösen würden:
„Unsere Maßnahmen können langfristig nur greifen, wenn die Branche selbst aktiv wird und den Job für Bus- und Lkw-Fahrer attraktiver macht.“
Prüfungen künftig in mehreren Sprachen möglich
Künftig soll die Prüfung zur beschleunigten Grundqualifikation neben Deutsch auch in mehreren Fremdsprachen abgelegt werden können – darunter Englisch, Hocharabisch, Polnisch, Rumänisch, Türkisch und Ukrainisch.
Zusätzlich soll der Sprachenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung um Ukrainisch und Kurmandschi erweitert werden.
Das Bundesverkehrsministerium will damit insbesondere sprachliche Hürden für Fahrer aus Nicht-EU-Staaten reduzieren.
Anerkennung ausländischer Führerscheine wird erleichtert
Weitere Änderungen betreffen die Anerkennung ausländischer Fahrerlaubnisse.
So sollen künftig auch in anderen EU-Staaten umgetauschte Führerscheine aus Drittstaaten in Deutschland anerkannt werden können.
Zudem plant die Bundesregierung, die Ukraine und Montenegro in die Fahrerlaubnis-Verordnung aufzunehmen. Führerscheine aus diesen Ländern könnten dann künftig ohne zusätzliche theoretische oder praktische Prüfung in deutsche Fahrerlaubnisse umgeschrieben werden.

Führerschein aus der Ukraine / Quelle: trans.iNFO
Gerade für Transportunternehmen könnte dies den Zugang zu internationalem Fahrpersonal vereinfachen.
Praktische Prüfung wird verkürzt
Die praktische Prüfung im Rahmen der beschleunigten Grundqualifikation soll ebenfalls verkürzt werden.
Nach Angaben des Ministeriums wird die Dauer der praktischen Prüfung von bisher 210 Minuten auf künftig 120 Minuten reduziert.
Das Ministerium hatte bereits im Februar angekündigt, Verfahren stärker an europäischen Mindestvorgaben auszurichten und insgesamt zu beschleunigen.
Branche fordert seit Jahren schnellere Verfahren
Verbände aus Transport und Logistik hatten seit Jahren einfachere Anerkennungsverfahren und weniger Bürokratie gefordert. Hintergrund ist der anhaltende Fahrermangel im Güterverkehr.
Nach Einschätzung vieler Branchenvertreter reichen die Maßnahmen allein jedoch nicht aus. Sie verweisen unter anderem auf Probleme bei Arbeitsbedingungen, Parkplatzmangel, Bürokratie und langen Abwesenheitszeiten im Fernverkehr.
Die Änderungsverordnung ist mit dem Kabinettsbeschluss noch nicht endgültig beschlossen. Nach den weiteren gesetzgeberischen Schritten rechnet das Bundesverkehrsministerium mit einem Inkrafttreten noch im Laufe dieses Jahres.









