Gefährliche Abfälle müssen umweltgerecht entsorgt werden

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7.04.2010

Falls ein Unternehmer mit gefährlichen Abfällen zu tun hat, muss er elektronisch nachweisen können, dass er diese umweltgerecht entsorgt hat. Das gelte seit dem 1. April, so die Transaktuell.

„Ab diesem Zeitpunkt müssen die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährliche Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen und zuständigen Behörden elektronisch bearbeitet und übermittelt werden“, verweist das Bundesumweltministerium.

Verantwortlich für das Nachweisverfahren ist die Zentrale Koordinierungsstelle (ZKS). Mehr dazu erfahren Sie auf der Internetseite der ZKS.

Autor: Agnieszka Sterniak

Ursprung: http://www.transaktuell.de/nachrichten/datum/2010/04/01/elektronischer-nachweis-wird-pflicht.html