Am Samstag, dem 22. Dezember, müssen LKW-Fahrer an den Grenzen zu Frankreich mit erheblichen Schwierigkeiten rechnen. Die “Gelben Westen” wollen im Rahmen des Protestes Importe und Exporte blockieren, indem sie den LKW-Verkehr lahmlegen. Probleme könnte es auch mit der Zufahrt zu Häfen geben. Unterdessen hat das französische Parlament die Einführung von “wirtschaftlichen und sozialen Sondermaßnahmen” beschlossen.
Eine der Initiatoren der Massenproteste, Priscilla Ludosky, hat jetzt die “gelbe Westen” aus ganz Europa aufgefordert, Importe und Exporte zu blockieren. Um dies zu erreichen, werden die Protestteilnehmer morgen LKW an der Grenze zu Belgien, Deutschland, Italien, der Schweiz und Spanien anhalten. Zufolge französischen Medien soll auch die Zufahrt zu Häfen erschwert werden.
Posted by La France En Colère on Monday, December 17, 2018
Hier könnte es Probleme mit der Durchfahrt geben:
Grenze zu Belgien:
– Maubeuge-Bettignies
– Tourcoing
– Dünkirchen
– Hertain
– Saint-Aybert (auf der Autobahn A2)
Grenze zu Deutschland:
– Straßburg-Khel
– Gambsheim
Grenze zur Schweiz:
– Jougne Le Creux
Grenze zu Italien:
– Menton-Ventimiglia
– Mont-Blanc-Tunnel
Grenze zu Spanien:
– Perthus
– Boulou
– La Jonquera
Häfen:
– Brest
– Saint-Malo
– Saint-Nazaire
Schwierigkeiten an der Grenze zu Spanien
An der Grenze zu Spanien blockieren Protestteilnehmer bereits seit heute früh die Autobahn AP-7 in der Nähe von La Jonquera – berichtet die Tageszeitung diariodetransporte.com.
Autofahrer, die von der Autobahn A-9 aus Narbonne kommen, können eine alternative Route über die A-61 und A-64 in Richtung Biarritz nehmen, um die Grenze mit Spanien in Irun zu überqueren.
Regierung macht weitere Zugeständnisse
Während sich die “Gelben Westen” auf weitere Proteste vorbereiten, beschloß die Regierung bereits in den frühen Morgenstunden “wirtschaftliche und soziale Sondermaßnahmen”. Dies war eine Reaktion auf die Forderungen der Protestteilnehmer, die sich mit der Abschaffung der Dieselsteuer oder der Ankündigung einer Mindestlohnerhöhung nicht zufrieden gegeben haben.
Unter anderem will die Regierung ab 1. Januar 2019 den Mindestlohn pro Stunde von 9,88 auf 10,03 Euro brutto erhöhen, d.h. um 1,5 Prozent. Infolgedessen wird der monatliche Mindestlohn von 1498,47 auf 1521,22 Euro brutto steigen. Dies ist schon die zweite Erhöhung in diesem Monat, nachdem Präsident Emmanuel Macron den monatlichen Mindestlohn um 100 Euro erhöht hat.
Darüber hinaus sieht das Gesetz unter anderem Folgendes vor:
– Befreiung der Überstundenvergütung von der Steuer ab dem 1. Januar 2019,
– Einfrieren der Kraftstoffpreise bis 2022,
– Einfrieren der Gas- und Strompreise für den Zeitraum von 6 Monate (die Erhöhungen sollten ursprünglich im Januar 2019 wirksam werden).
Foto: Twitter/Gleluza56