In Spanien, wie auch in anderen europäischen Ländern, hängen alle Geschwindigkeitsbegrenzungen von der Art der Straße und dem Fahrzeugtyp ab.
Gemäß den spanischen Vorschriften gestalten sich die Tempolimits für Lieferwagen, Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen und Sattelkraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t folgendermaßen:
- maximal 90 km/h auf Autobahnen und Schnellstraßen
- maximal 80 km/h auf den sog. konventionellen Straßen (zweispurige Straßen).
Dabei ist es wichtig, dass die oben genannten Grenzwerte für ADR-Fahrzeuge um 10 km/h niedriger sind.
Nachfolgend wird die Höhe der Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Spanien dargestellt:
Sollte der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung um mehr als 80 km/h auf Landstraßen oder um 60 km/h innerorts überschreiten, so handelt es sich um eine Straftat. Das spanisch Strafgesetzbuch sieht in so einem Fall eine Freiheitsstrafe von 3 bis 6 Monaten oder 6 bis 12 Monaten gemeinnütziger Arbeit vor.