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Grüner Pass: Freie Einreise nach Österreich nur mit Impfnachweis

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Österreich will den Grünen Pass noch vor einem europäischen Impfausweis einführen, der am 1. Juni starten soll. Zu Beginn soll er für Tests, dann auch für Impfungen gelten.

Ziel des kommenden Impfpasses – des „Digital Green Certificate“ (GDC) – ist es, die Freizügigkeit innerhalb der EU während der Pandemie wiederherzustellen. Dieser wird als einfacher und anwendungsfreundlicher Zutrittsnachweis dienen. Sei es beim Grenzübergang oder einem Restaurantbesuch.

Wir haben die rasche Umsetzung des ‚Grünen Passes‘ versprochen, dieses Versprechen lösen wir nun ein. Sicherheit, Verlässlichkeit und einfache Handhabung sind der Schlüssel dafür, dass das gut funktionieren wird.”, so Tourismusministerin Elisabeth Köstinger.

Dieses Grüne Digitale Zertifikat (GDZ) wird belegen, dass jemand gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Ergebnis eines PCR- oder Schnelltests vorweisen kann, oder sich nach einer überstandenen Infektion erholt hat.

Wann kommt der Grüne Pass?

Österreich nimmt an der ersten technischen Testphase von 10. bis 21. Mai teil.

Die Umsetzung des Grünen Passes in Österreich erfolgt in 3 Phasen:

1. Phase: Bestehende Nachweise. Bis der Grüne Pass in Österreich eingesetzt werden kann, dürfen ab 19. Mai folgende bisherige Nachweise für Zutritte verwendet werden: Alle Personen die getestet, geimpft oder genesen sind.

2. Phase: Digitale Nachweise. Ab Anfang Juni werden in Österreich zusätzliche digitale Nachweis-Varianten zum Einsatz kommen, um die fortlaufenden Öffnungsschritte zu unterstützen. Das digitale Zertifikat kann unter gesundheit.gv.at heruntergeladen werden.

3. Phase: Anbindung an europäische Schnittstellen.

 

Gebündelte Informationen zum Digital Green Certificate der EU-Komission:

  • voraussichtlich ab Anfang Juni
  • in digitalem und Papierformat
  • kostenlos
  • in der Landessprache und auf Englisch
  • verlässlich und fälschungssicher mit QR Code
  • gültig in allen EU-Staaten
  • Daten nicht zentral gespeichert

Fragen und Antworten zum DGC der EU-Kommission finden Sie hier.

Foto: Bundesministerium für Inneres

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