Ab dem 1. Juli 2025 treten in Deutschland vereinfachte Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte (GST) in Kraft. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) auf den Weg gebracht, die vom Bundeskabinett beschlossen und im Amtlichen Teil des Bundesanzeigers am 10. März 2025 veröffentlicht wurde.
Was sich ändert: Die wichtigsten Neuerungen
Die Reform bringt eine Reihe von Erleichterungen für die Beantragung und Genehmigung von Schwertransporten, insbesondere in folgenden Bereichen:
- Effizientere Nutzung von LKW-Kapazitäten
Bei Leerfahrten von GST wird die Mitnahme von teilbarer Ladung bis zu 40 Tonnen erlaubt, um unnötige Leerfahrten zu vermeiden. - Schnellere Bearbeitung: Die Bearbeitungsfrist für Anträge durch die Erlaubnisbehörden soll maximal zwei Wochen betragen.
- Priorisierte Genehmigungen: Transporte von Kabelrollen und Großtransformatoren für die Übertragungsnetze sollen bevorzugt bearbeitet werden.
- Flexiblere Ladungsgrenzen: Bereits genehmigte Abmessungen und Gewichte dürfen nun flexibler unterschritten werden.
- Weniger bürokratischer Aufwand: Die Autobahn GmbH muss bei der Genehmigung von Unterfahrungen von Autobahnbrücken nicht mehr zwingend angehört werden.
- Erweiterte Nachtfahrzeiten: GST-Nachtfahrten dürfen künftig bereits ab 20:00 Uhr starten, statt wie bisher erst um 22:00 Uhr.
Mit diesen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf die wachsende Kritik von Transportunternehmen und Branchenverbänden, die die bisherigen Genehmigungsprozesse als zu bürokratisch und zeitaufwendig empfanden. Die Novelle soll dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Logistikbranche zu stärken und den Wirtschaftsstandort Deutschland langfristig zu sichern.
>> Den vollständigen Änderungstext der Verwaltungsvorschrift finden Sie [hier] .